Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5810
OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08 (https://dejure.org/2009,5810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.2009 - 5 U 130/08 (https://dejure.org/2009,5810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 5 U 130/08 (https://dejure.org/2009,5810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 214, 204 BGB; §§ 9, 5, 3, 11 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur Behauptung einer Spitzenstellung durch Alleinstellungsmerkmale - Smart Surfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Smartsurfer"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für die Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen; Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung eines wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzanspruchs durch Beantragung einer ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 9; ; UWG § 11; ; BGB § 204; ; BGB § 214; ; BGB § 852; ; ZPO § 531

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Smartsurfer"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für die Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen; Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung eines wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzanspruchs durch Beantragung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Werbung für Suchprogramm (Internet-Tarife)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    SmartSurfer Werbung für "günstigste Internet-Tarife" wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Smart Surfer" wirbt mit unzulässiger Spitzenstellung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung des Smart Surfer wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87

    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Reine Werturteile unterfallen nicht dem Irreführungsverbot (vgl. BGH WRP 1989, 584 -Raumausstattung), da sie keine Angaben i.S.v. § 5 UWG sind.

    Entscheidend ist somit, ob ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn der Werbeaussage eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung entnimmt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung).

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Unter Angaben in diesem Sinne sind nur inhaltlich nachprüfbare Aussagen über wirtschaftliche Verhältnisse zu verstehen (vgl. BGH WRP 2002, 74, 77 -Das Beste jeden Morgen).

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Werbende in jeder Hinsicht, für die er eine Alleinstellung in Anspruch nimmt, einen deutlichen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern aufweist und der Vorsprung auch die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 2003, 800, 802 -Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 2002, 182, 183 -Das Beste jeden Morgen).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält , bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2005, 690, 691 -Internet-Versandhandel).

    Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst; BGH GRUR 2005, 690, 691 -Internet-Versandhandel m.w.N., vgl. nunmehr § 3 Abs. 2 UWG n.F.).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Bei einem Marktverwirrungsschaden handelt es sich um den durch eine Marktverwirrung eingetretenen tatsächlichen Vermögensschaden bei einem Unternehmen in Gestalt der Beeinträchtigung der Wertschätzung des Unternehmens, seiner Kennzeichen oder seiner Produkte (BGH GRUR 2001, 841, 845 -Entfernung der Herstellungsnummer II; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 9 Rdn. 1.30).
  • OLG Hamburg, 18.08.2005 - 5 U 135/04

    Stimmenimitator

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Unabhängig hiervon wird sich ein entgangener Gewinn als Schaden allenfalls nur bei solchen Wettbewerbsverstößen feststellen lassen, die sich unmittelbar gegen einen bestimmten Wettbewerber richten (vgl. Senat, Urteil vom 18.8.2005 - 5 U 135/04, MD 2006, 188 ff.), nicht aber bei einem allein marktbezogenen Wettbewerbsverstoß wie etwa bei der hier vorliegenden irreführenden Werbung (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 9 Rdn. 1.35).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 -Größter Online-Dienst; BGH GRUR 2005, 690, 691 -Internet-Versandhandel m.w.N., vgl. nunmehr § 3 Abs. 2 UWG n.F.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Dieses Verkehrsverständnis kann der Senat selbst feststellen, da seine Mitglieder diesem Verkehrskreis angehören (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Vielmehr ist erforderlich, dass der Werbende in jeder Hinsicht, für die er eine Alleinstellung in Anspruch nimmt, einen deutlichen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern aufweist und der Vorsprung auch die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 2003, 800, 802 -Schachcomputerkatalog; BGH GRUR 2002, 182, 183 -Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Stellt der Werbetext dagegen ein subjektives Werturteil des Werbenden dar, das sich in seiner allgemein gehaltenen Formulierung jeder objektiven Nachprüfung entzieht (BGH a.a.O. -Fertigbrei), oder erschöpft es sich in einem suggestiven Appell, beim Kauf das angebotene Erzeugnis zu wählen (vgl. BGH GRUR 1965, 365, 366 Lavamat), kommt ein Verstoß gegen § 5 UWG nicht in Betracht.
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08
    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).
  • LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
    Das "Erlangte" ist jedoch keinesfalls mit dem Schaden des Verletzten gleichzusetzen (OLG Hamburg BeckRs 2009, 86281 für Schäden aus wettbewerbswidrigen Handlungen; vgl. BeckOK BGB, 54. Edition, Stand 01.05.2020, § 852 BGB, Rn. 3).
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