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   OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 154/07   

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https://dejure.org/2009,2086
OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 154/07 (https://dejure.org/2009,2086)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.2009 - 5 U 154/07 (https://dejure.org/2009,2086)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 5 U 154/07 (https://dejure.org/2009,2086)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    "StayTuned III"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus abgetretenem Recht; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells von www.staytuned.de; Rechtliche Qualifizierung des auf einem sog. Streaming-Verfahren basierenden ...

  • Judicialis

    UrhG § 19 a; ; UrhG § 78 Abs. 2; ; UrhG § 85 Abs. 1; ; UrhG § 86

  • kanzlei.biz

    Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren nur mit Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "StayTuned III"; Begriff des "öffentlich wahrnehmbar" Machens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19a, 78 Abs. 2, 85, 86, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG
    Anbieten von fremden Tonaufnahmen als Stream für Abonnement-Kunden ist erlaubnispflichtig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Betreiberhaftung - Musik - Urheberrechtsschutz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Musikdienst "Staytuned.de" verstößt gegen Urheberrecht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Musikdienst Staytuned.de muss 7.500,- EUR Abmahnkosten zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Musikdienst Staytuned.de urheberrechtswidrig

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Anbieten fremder Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren zustimmungspflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Musikdienst Staytuned.de urheberrechtswidrig

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Erste Klage von Porno-Produktionsfirma gegen Streamingdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 96 (Ls.)
  • MMR 2009, 560
  • K&R 2009, 410
  • ZUM 2009, 414
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 25.07.2008 - 5 U 52/07

    Grundsätze des Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsrecht können nicht auf das

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 154/07
    In seinem Urteil vom 25.07.2008 (5 U 52/07) hatte der Senat u. a. ausgeführt:.
  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 5 U 176/04

    "staytuned"

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 154/07
    Ergänzend nimmt der Senat ebenfalls auf sein Urteil vom 07.07.05 (Senat ZUM 05, 749 - staytuned) und seinen Beschluss vom 25.07.2008 (5 U 87/07) Bezug.
  • AG Leipzig, 21.12.2011 - 200 Ls 390 Js 184/11

    KINO.TO

    Die vorliegende Form der Zugänglichmachung durch Streaming ist grundsätzlich eine von dieser Vorschrift erfasste Verwertungsart (OLG Hamburg, ZUM 2009, S. 414-416; 2005, S. 749-451).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    In Fällen der Rechtsverletzung in Bezug auf eine Vielzahl von Werken ist in der Regel von einem abgestuften Streitwertsystem auszugehen, bei dem insbesondere bei Rechtsverletzungen in großem Umfang nicht mehr eine reine Addition der Einzelstreitwerte erfolgt, sondern entweder eine Reduzierung der Einzelwerte oder eine Pauschalbewertung vorgenommen wird (HansOLG, Urt. v. 11.2.2009, Az. 5 U 154/07, BeckRS 2009, 17540; vgl. auch HansOLG, Beschluss vom 01.12.2016, Az. 5 W 52/16: Erhöhung um 50 % bei Nutzung von zwei, nicht teilidentischen Werken und um 25 % bei der Nutzung von zwei teilidentischen Werken).
  • OLG Hamburg, 10.02.2022 - 5 W 58/21

    Produktfotografien - Streitwert eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs:

    Zwar hat eine "Vergünstigung" im Wege einer Reduzierung des Gesamtstreitwerts dann zu unterbleiben, wenn der Angriffsfaktor des Verhaltens des Verletzers im Einzelfall besonders hoch ist, wie es etwa bei planmäßigen Rechtsverletzungen angenommen werden kann (Senat, Urteil vom 11.02.2009, 5 U 154/07, BeckRS 2009, 17540).
  • LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21

    Streitwertbemessung im einstweiligen Verfahren betreffend die gewerbliche Nutzung

    Deshalb ist der für die Streitwertbemessung maßgebliche Angriffsfaktor der weiteren rechtsverletzenden Handlungen nicht stets gleich hoch zu bemessen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 11.2.2009, Az. 5 U 154/07, BeckRS 2009, 17540; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.12.2016, Az. 5 W 52/16; vgl. auch OLG Köln BeckRS 2019, 305 Rn. 68).

    Dies ist etwa der Fall, wenn sich ein Verletzer willentlich einer ihm bekannten und für ihn maßgeblichen rechtlichen Beurteilung verschlossen hat oder planmäßig Rechtsverletzungen begeht (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 11.2.2009, Az. 5 U 154/07, BeckRS 2009, 17540).

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