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OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten; Firmierung unter "Tchico GmbH"; Verletzung von Firmenrechten und Markenrechten der "Tchibo GmbH"; Strenge Anforderungen an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im gewerblichen Rechtsschutz bzw. im Markenrecht; Erkennbares ...
- Judicialis
MarkenG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 15
Erforderliche Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 MarkenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens - Tchibo gegen Tchico - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.04.2005 - 315 O 1015/04
- OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 144 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93
Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer
Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
So handelt z. B. fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Tuns in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD). - BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95
Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch
Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
Im Gewerblichen Rechtsschutz und demgemäß gerade auch im Markenrecht werden zu Recht strenge Anforderungen an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gestellt (BGH GRUR 1998, 415 - Wirtschaftsregister). - BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2006 - 3 U 101/05
So handelt z. B. fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Tuns in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD).