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   OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08   

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OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08 (https://dejure.org/2009,8473)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2009 - 3 U 125/08 (https://dejure.org/2009,8473)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 3 U 125/08 (https://dejure.org/2009,8473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Zusatzstoff: Unlauterkeit des Vertriebs eines Nahrungsergänzungsmittels zum Knorpelaufbau mit den Inhaltsstoffen Glosaminsulfat und Chondroitinsulfat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel bei einem Nahrungsergänzungsmittel mit einem nicht in pharmakologisch wirksamen Dosen beigefügtem Zusatz an Chondroitinsulfat und/oder Glukosaminsulfat; Annahme von Nährstoffen i.S.d. Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von nicht zugelassenen Nahrungsergänzungsmitteln, die Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Der Senat hat sich damit in verschiedenen vorangegangenen Verfügungsverfahren unter Verweis auf die Rz. 84 der Entscheidung "Knoblauchkapseln" des EuGH (Urteil vom 15.11.2007 in der Rechtssache C-319/05 - Kommission/Deutschland) bisher nicht vertieft auseinandergesetzt (vgl. nochmals: Senat in ZLR 2009, 246 , Rz. 61/62, Ginkgo biloba-Extrakt) und er muss dies auch jetzt nicht tun.

    Soweit die Beklagte im Übrigen aus den zum Spannungsverhältnis von Art. 28 und 30 EG ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 23.09.03 in der Rechtssache C-192/01 Kommission/ Dänemark, vom 15.11.07 in der Rechtssache C-319/05 Kommission/ Deutschland und 5.03.09 in der Rechtsache C-88/07 - Kommission/ Spanien ergangenen Entscheidungen Günstiges für ihre Auffassung herzuleiten versucht, sei nur darauf verwiesen, dass der Gerichtshof in allen drei Entscheidungen ausgeführt hat, dass es grundsätzlich nicht dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufe, dass ein Mitgliedstaat verbiete, Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in den Verkehr zu bringen, wenn ihnen andere Nährstoffe als die durch gemeinschaftliche Regelung zugelassene Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt würden (Rz. 44, 84 und 87 der Entscheidungen in der soeben genannten Reihenfolge).

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 54/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Untersagung des Inverkehrbringens von

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Zu seiner Lesart der Norm und seinem Verständnis der darin verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe hat sich der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 2009 zum Geschäftszeichen 3 U 54/08 - Ginkgo-biloba Extrakt - ausführlich geäußert (ZLR 2009, 246 mit Anmerkung Oelrichs).

    Der Senat hat sich damit in verschiedenen vorangegangenen Verfügungsverfahren unter Verweis auf die Rz. 84 der Entscheidung "Knoblauchkapseln" des EuGH (Urteil vom 15.11.2007 in der Rechtssache C-319/05 - Kommission/Deutschland) bisher nicht vertieft auseinandergesetzt (vgl. nochmals: Senat in ZLR 2009, 246 , Rz. 61/62, Ginkgo biloba-Extrakt) und er muss dies auch jetzt nicht tun.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Der Erlaubnisvorbehalt sei rechtwidrig aus den Erwägungen des EuGH Urteils vom 23.09.2003 in der Rechtssache C-192/01 - Vitaminanreicherung.

    Soweit die Beklagte im Übrigen aus den zum Spannungsverhältnis von Art. 28 und 30 EG ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 23.09.03 in der Rechtssache C-192/01 Kommission/ Dänemark, vom 15.11.07 in der Rechtssache C-319/05 Kommission/ Deutschland und 5.03.09 in der Rechtsache C-88/07 - Kommission/ Spanien ergangenen Entscheidungen Günstiges für ihre Auffassung herzuleiten versucht, sei nur darauf verwiesen, dass der Gerichtshof in allen drei Entscheidungen ausgeführt hat, dass es grundsätzlich nicht dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufe, dass ein Mitgliedstaat verbiete, Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in den Verkehr zu bringen, wenn ihnen andere Nährstoffe als die durch gemeinschaftliche Regelung zugelassene Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt würden (Rz. 44, 84 und 87 der Entscheidungen in der soeben genannten Reihenfolge).

  • OLG Rostock, 23.10.2008 - 3 U 123/07

    Gewerbemietvertrag: Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Nebenkosten bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Das Produkt enthält 600 mg Glucosaminsulfat , 400 mg Chondroitinsulfat, 5 g Kollagenhydrolysat und 100 mg Vitamin C pro Portionsbeutel/Tagesration (Anlage Ast 1 zu dem vorangegangenen Verfügungsverfahren 315 O 124/07; 3 U 123/07).

    Zur Ergänzung des Tatbestands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze, die dazu überreichten Anlagen und den Inhalt der beigezogenen Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens Landgericht Hamburg 315 O 124/07, Senat 3 U 123/07 verwiesen.

  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 182/07

    Grenzen der Zulässigkeit der Werbung mit Bilddarstellungen von Krankheiten in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Der Senat hat dies bereits ausgesprochen für eine Konstellation, in der die deutsche Norm nicht entsprechend der europäischen Richtlinie umgesetzt worden ist (Urteil vom 10.04.08 - 3 U 182/07 - Magazin Dienst 2008, 766, 775) und hier gilt für ein der europäischen Verordnung entsprechendes Verhalten nichts anderes.
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Danach bezieht sich das Wort "üblicherweise" auch auf die Tatbestandsalternative der Verwendung eines Stoffes als charakteristische Zutat eines Lebensmittels (Rz. 83 des Urteils vom 29.01.09) und weiter kommt es für die Charakterisierung eines Lebensmittels durch die Zutat nicht auf das konkrete Produkt, sondern auf eine allgemeine Betrachtung von dessen Einsatz in Lebensmitteln überhaupt an (Rz. 81/82 unter Verweis auf BGH WRP 2004, 1481 - Johanniskraut - ).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-88/07

    Kommission / Spanien - Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Soweit die Beklagte im Übrigen aus den zum Spannungsverhältnis von Art. 28 und 30 EG ergangenen Entscheidungen des EuGH vom 23.09.03 in der Rechtssache C-192/01 Kommission/ Dänemark, vom 15.11.07 in der Rechtssache C-319/05 Kommission/ Deutschland und 5.03.09 in der Rechtsache C-88/07 - Kommission/ Spanien ergangenen Entscheidungen Günstiges für ihre Auffassung herzuleiten versucht, sei nur darauf verwiesen, dass der Gerichtshof in allen drei Entscheidungen ausgeführt hat, dass es grundsätzlich nicht dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufe, dass ein Mitgliedstaat verbiete, Lebensmittel ohne vorherige Genehmigung in den Verkehr zu bringen, wenn ihnen andere Nährstoffe als die durch gemeinschaftliche Regelung zugelassene Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt würden (Rz. 44, 84 und 87 der Entscheidungen in der soeben genannten Reihenfolge).
  • OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 161/08

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Zulässigkeit des Inverkehrbringens von

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Diese beiden Unterlagen können für die Entscheidung verwertet werden, denn sie waren als in der zeitgleich verhandelten Parallelsache zum Geschäftszeichen 3 U 161/08 eingereichte Anlagen Gegenstand der mündlichen Verhandlung auch in dieser Sache.
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 103/03

    Funktionsarzneimittel bei wissenschaftlichen Rätseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Entsprechend habe das OLG Köln - 6 U 103/03 - Glucosamin als Lebensmittel behandelt (MD 2005, 1223, Anlage B 3).
  • OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 279/06

    Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines einem lebensmittelrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 125/08
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 29.3.2007 in der Sache 3 U 279/06 (vgl. etwa: Pharma Recht 2008, 392) für das dort zu beurteilende Kombinationspräparat den Standpunkt vertreten, dass es für die Subsumtion unter den Begriff des "Lebensmittels" auf die formulierte Spezialität, so wie sie dem Publikum vom Hersteller angeboten wird, ankommt und dem Gesetz eine quantitative Beschränkung nicht entnommen werden kann.
  • OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06

    Erlaubnispflicht für Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit

  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 221/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Hinzu kommt, dass das Berufungsgericht - wie im Parallelverfahren (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 11. Juni 2009 - 3 U 125/08 -, LMuR 2009, S. 192 ) - ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass aus seiner Sicht die Frage der Sperrwirkung der Lebensmittel-Basis-VO gegenüber einer generell-abstrakten Zulassungspflicht für Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellte Stoffe im nationalen Recht im Fall ihrer Entscheidungserheblichkeit dem Gerichtshof vorzulegen wäre.
  • BVerfG, 15.12.2016 - 2 BvR 222/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage an den Gerichtshof der

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Urteil vom 11. Juni 2009 zurückgewiesen (3 U 125/08).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 3 C 15.11

    Ausnahmegenehmigung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Chondroitinsulfat;

    Hieraus ist ebenfalls zu folgern, dass der europäische Gesetzgeber für den Bereich der aus anderen als technologischen Gründen zugesetzten Stoffe gerade keine Beschränkung auf herkömmliche Lebensmittel vornimmt (siehe hierzu auch OVG Münster, Urteile vom 17. März 2006 a.a.O. = juris Rn. 152 und vom 22. Januar 2008 - 13 A 3308/03 - juris Rn. 85 f.; OLG Hamburg, Urteile vom 29. Januar 2009 a.a.O. S. 262 f. bzw. Rn. 88 ff. und vom 11. Juni 2009 - 3 U 125/08 - LMuR 2009, 192 = juris Rn. 52).
  • LG Hamburg, 16.03.2010 - 312 O 300/09

    Unlauterer Wettbewerb durch Inverkehrbringen eines Tees mit Gingko-Blättern:

    Demzufolge wird ein Stoff dann nicht den Lebensmittel-Zusatzstoffen gleichgestellt, wenn er (1) in charakteristischer Weise im konkreten Produkt und (2) nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblicherweise als Lebensmittel oder als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird (OLG Hamburg, Urt. v. 29.01.2009 - 3 U 54/08, juris, Rn. 82 ff - Ginkgo-biloba Extrakt ; OLG Hamburg, Ginkgo-Tee , Anlage K 8; bestätigt in OLG Hamburg, Urt. v. 11.06.2009 - 3 U 161/08, juris, sowie Urt. v. 11.06.2009 - 3 U 125/08, ZLR 2009, 624).

    Diese Ausführungen des OLG Hamburg, Urt. v. 11.06.2009 - 3 U 125/08, zit. nach juris, Rn. 52, macht sich die Kammer zu Eigen.

  • VG Hamburg, 19.01.2010 - 4 K 2003/08

    Alle Lebensmittelzutaten, einschließlich derjenigen von Nahrungsergänzungsmitteln

    Sie muss sich nach den europarechtlichen Vorgaben - dem Wesen eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt entsprechend - insbesondere nicht auf den einzelnen in Streit stehenden Stoff, für den eine wissenschaftliche Bewertung unter Umständen noch gar nicht vorliegt, sondern auf die insgesamt erfassten Stoffe beziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 5.3.2009, C-88/07, http://eur-lex.europa.eu, Rn. 94-95; nicht zutreffend insofern OLG Hamburg, Urt. v. 11.6.2009, 3 U 125/08, juris).
  • KG, 27.01.2021 - 5 W 18/21

    Wettbewerbsverstoß: Nichtangabe des Spermidingehalts auf der Packung eines

    bb) Mit dem Tatbestandsmerkmal der "physiologischen und der ernährungsspezifischen Wirkung" werden die Eigenschaften der "sonstigen Stoffe" näher definiert, wobei die physiologische Wirkung jedwede Wirkung einer Substanz auf menschliche physiologische Funktionen bezeichnet (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. Juni 2009 - 3 U 125/08 -, Rn. 41, juris).
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