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   OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13   

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OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13 (https://dejure.org/2014,20106)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2014 - 13 U 17/13 (https://dejure.org/2014,20106)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 13 U 17/13 (https://dejure.org/2014,20106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 312b Abs 1 BGB vom 02.12.2004, § 312c BGB vom 02.12.2004, § 312d Abs 4 Nr 6 BGB vom 02.12.2004
    Fernabsatzgeschäft: Widerruf einer telefonisch erteilten Wertpapierorder

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2012 - XI ZR 384/11

    Zur Widerruflichkeit des Erwerbs von "Lehman-Zertifikaten" im Fernabsatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13
    Bei diesen Parametern handele es sich um die "sonstigen maßgeblich wertbestimmenden Faktoren", auf welche der BGH in seinem Urteil vom 27.11.2012 (XI ZR 384/11) abgestellt habe.
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 U 59/11

    Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13
    Der Senat hat im Übrigen bereits an anderer Stelle entschieden, dass bei einem Zertifikat bereits vor der Börseneinführung von Wertschwankungen i.S.d. § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB auszugehen ist (Urteil v. 22.2.2012, 13 U 59/11).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13
    Der BGH hat den Schutzzweck des Fernabsatzrechts in seiner Entscheidung vom 21.10.2010, III ZR 380/03, wie folgt dargestellt: Der Schutzzweck der §§ 312b bis 312d BGB gebiete es, es als Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zu bewerten, wenn bei Vertragsschluss oder -anbahnung ein Bote beauftragt werde, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenüber trete, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben könne und solle.
  • LG Hamburg, 25.01.2013 - 330 O 63/11

    Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht hinsichtlich einer telefonisch erteilten

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2014 - 13 U 17/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.01.2013, Az. 330 O 63/11, wird zurückgewiesen.
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