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   OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96   

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https://dejure.org/1997,5576
OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96 (https://dejure.org/1997,5576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.1997 - 12 UF 38/96 (https://dejure.org/1997,5576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 12 UF 38/96 (https://dejure.org/1997,5576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhalt - Bemessung bei Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers - Herabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 294
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
    Der Umstand, dass die Erkrankung der Beklagten nicht ehebedingt ist, rechtfertigt nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keine zeitliche Begrenzung des auf § 1572 BGB gestützten Unterhaltsanspruchs (BGH, FamRZ 1994, 566 ; 1995, 1405; 1996, 1272).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
    Der Umstand, dass die Erkrankung der Beklagten nicht ehebedingt ist, rechtfertigt nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keine zeitliche Begrenzung des auf § 1572 BGB gestützten Unterhaltsanspruchs (BGH, FamRZ 1994, 566 ; 1995, 1405; 1996, 1272).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
    Diese Klage scheitert sowohl daran, dass eine Überzahlung nicht vorliegt, als auch an dem Entreicherungseinwand, auf den sich die Beklagte im Termin vom 23. Mai 1997 gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen hat (vgl. BGH, FamRZ 1992, 1152 ).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 183/92

    Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen unerkannter

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
    Der Umstand, dass die Erkrankung der Beklagten nicht ehebedingt ist, rechtfertigt nach gefestigter Rechtsprechung des BGH keine zeitliche Begrenzung des auf § 1572 BGB gestützten Unterhaltsanspruchs (BGH, FamRZ 1994, 566 ; 1995, 1405; 1996, 1272).
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
    Der BGH (FamRZ 1990, 857, 859) hat es jedenfalls abgelehnt, die Grenze bei einer Ehedauer von zehn Jahren - gerechnet von der Heirat bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags - zu ziehen und hat offen gelassen, ob dieser Grenzbereich bei einer Ehedauer von 15 Jahren erreicht ist.
  • OLG Köln, 24.09.1992 - 10 UF 106/92

    Zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.1997 - 12 UF 38/96
    Das OLG Köln (FamRZ 1993, 565 ) hat bei einer Ehedauer von 12 Jahren und 7 Monaten den Unterhalt auf die Dauer eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung begrenzt.
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