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   OLG Hamburg, 11.07.2002 - 3 U 17/02   

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https://dejure.org/2002,9415
OLG Hamburg, 11.07.2002 - 3 U 17/02 (https://dejure.org/2002,9415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 3 U 17/02 (https://dejure.org/2002,9415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 3 U 17/02 (https://dejure.org/2002,9415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsverfügung in Sortenschutzsache ; Aufhebung bei fehlender Klageerhebung innerhalb der Frist des Art. 50 Abs. 6 TRIPS; Voraussetzung der Dringlichkeit für Unterlassungsverfügungsantrag; Wiederaufleben durch Kündigung des Lizenzvertrags; Verstärkung der ...

  • Judicialis

    TRIPS-Abkommen Art. 50 Abs. 6; ; ZPO § 926; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TRIPS-Abkommen Art. 50 Abs. 6; ZPO § 926 § 936
    Zur Unterlassungsverfügung durch den Lizenzgeber in einer Sortenschutzsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 873
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2002 - 3 U 17/02
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin aus der von ihr herangezogenen EuGH-Entscheidung (EuGH NJW 1999, 2103 - Hermès Internatio nal/FHT Marketing Choice BV) nicht.

    Für einen solchen Bereich, auf den das TRIPS-Abkommen anwendbar ist und in dem die Gemeinschaft bereits Rechtsvorschriften erlassen hat, sind die Gerichte der Mit gliedstaaten nach dem Gemeinschaftsrecht verpflichtet, bei der Anwendung ihrer nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der Anordnung einstweiliger Maßnahmen zum Schutz von Rechten, die zu diesem Bereich gehören, soweit wie möglich den Wortlaut und Zweck von Art. 50 TRIPS zu berücksichtigen (EuGH, a. a. O. Rz. 47 -TRIPS-Abkommen unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2103 Rz. 28 - Hermès International/FHT Marketing Choice BV).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2002 - 3 U 17/02
    Rs. C-300/98 - Parfums Christian Dior SA/TUK Consultancy BV pp.
  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2002 - 3 U 17/02
    Die WTO-Übereinkünfte und ihre Anhänge - und damit auch das TRIPS-Abkommen im Anhang I C WTO-Übereinkommen - gehören wegen ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Vorschriften, an denen der EuGH die Handlungen der Gemeinschaftsorgane gemäß Art. 173 Abs. 1 EGV (jetzt: Art. 230 EG) misst (EuGH, a. a. O. Rz. 43 - TRIPS-Abkommen unter Hinweise auf EuGH EuZW 2000, 276 - Portugal/Rat).
  • OLG Hamburg, 17.10.2002 - 3 U 320/01

    Pflanzenzucht und Vermarktung sortengeschützter Kartoffelsorten; Vertragliche

    Noch mit Schreiben vom 20. April 2000 habe die Beklagte zur Vorlage im Nachbauverfahren bestätigt, dass sie das ausschließliche Nutzungsrecht für die Sorten "Astarte", "Kanjer", "Karakter", "Kardal", "Kardent", "Karida" und "Karnico" für die Bundesrepublik Deutschland auf ihn (den Kläger) übertragen habe (Anlage K 3; vgl. dazu noch: Anlage ASt 2.2 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 17/02).

    (d) Überdies - für die Rechteentstehung an den vier Sorten kommt es insoweit allerdings nicht darauf an - ergibt sich aus der von beiden Parteien unterzeichneten "Übertragung einer ausschließlichen Nutzungsberechtigung" vom 28. und 29. Oktober 1999, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an den vier Sorten dem Kläger eingeräumt worden sind und dass der Kläger die "Übertragung angenommen" hat (Anlage ASt 2.2 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 17/02).

    (gg) Zu dem oben dargestellten Ergebnis passt der Umstand, dass die beiden Parteien noch, wie ausgeführt, unter dem 28./29. Oktober 1999 (Anlage ASt 2.2 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 17/02) und unter dem 20. April 2000 (Anlage K 3) bestätigt haben, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an den vier Sorten dem Kläger eingeräumt worden sind; von einer Beendigung bzw. von einem inzwischen erfolgten Erlöschen des Nutzungsrechts ist nicht die Rede.

    Diese "Übertragung" betrifft die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers u. a. die hier in Rede stehenden Sorten, die dieser "angenommen" hat (Anlage ASt 2.2 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 17/02).

    Das ergibt sich aus der von beiden Parteien unterschriebenen schriftlichen "Übertragung einer ausschließlichen Nutzungsberechtigung" vom 28. und 29. Oktober 1999; diese "Übertragung" der Beklagten betrifft, wie ausgeführt, auch die drei Sorten, die der Kläger "angenommen" hat (Anlage ASt 2.2 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 17/02).

  • LG Bonn, 15.06.2004 - 10 O 181/04

    Werbeverbot, Unzumutbarkeit der Beachtung

    Eine einmal vorhandene Eilbedürftigkeit entfällt nämlich, wenn der Verfügungskläger - wie vorliegend - trotz ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses mit der Rechtsverfolgung lange zuwartet, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.3.2002 - 6 U 254/01, OLGR 2002, 194, 195; OLG Hamburg, Urteil vom 11.7.2002 - 3 U 17/02, GRUR 2003, 873, 876; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 940 Rdn. 4).
  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 308 O 231/16

    Urheber- bzw. Markenrechtsverletzung: Ansprüche aufgrund der öffentlichen

    Insoweit ist der Wiederverkäufer im Rahmen des § 24 Abs. 1 MarkenG (Art. 13 Abs. 1 UMV aF) nicht auf das notwendige Minimum beschränkt; er kann auch einschlägige Bildsymbole verwenden, sofern sie sich auf der erschöpften Ware befinden (BGH GRUR 2003, 873 - Vier Ringe über Audi).
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