Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.09.1979 - 7 U 43/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,11054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Krankentagegeldversicherung auf Zahlung restlicher Krankentagegelder; Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Versicherungsvertrages
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 20; VVG § 21; VVG § 49; AVB f. Krankentagegeldversicherung § 4; BGB § 123
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.02.1979 - 72 O 481/78
- OLG Hamburg, 11.09.1979 - 7 U 43/79
Papierfundstellen
- VersR 1980, 375
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.1977 - IV ZR 140/76
Wirksamkeit des Rücktritts vom Versicherungsvertrag - Bestand der …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1979 - 7 U 43/79
Sie trägt vor, das angefochtene Urteil weiche von der höchstrichterlichen Entscheidung in VersR 1977 S. 660 ff ohne durchgreifende Begründung ab.Das Urteil des Bundesgerichtshofs in VersR 1977 S. 660 ff stehe alledem nicht entgegen, weil dort unstreitig die Verletzung der Anzeigepflicht keinen Einfluß auf den Umfang der Versicherungsleistungen gehabt habe.
Hier von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1977 S. 660 ff abzuweichen, besteht für den Senat keine Veranlassung.
- OLG Hamburg, 08.07.1971 - 6 U 62/70
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1979 - 7 U 43/79
Die Beklagte hat auch hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen der arglistigen Täuschung keine weiteren Beweise angeboten, obwohl ihr als juristisch beratenem Unternehmen der Versicherungswirtschaft die bereits seit langen Jahren überzeugend begründete herrschende Meinung nicht unbekannt sein kann, nach deren Inhalt sie auch für die subjektive Willensrichtung des Täuschenden beweispflichtig ist (vgl. dazu HansOLG a.a.O., vgl. auch HansOLG in VersR 1971 S. 902 [OLG Hamburg 08.07.1971 - 6 U 62/70] m.w.N.). - OLG Hamburg, 23.10.1974 - 5 U 29/74
Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1979 - 7 U 43/79
Ebenso zutreffend hebt sie auch darauf ab, daß sich die Klägerin diese Antwort als Erklärung ihres ehemaligen Geschäftsführers zurechnen lassen muß, obwohl sie der Versicherungsmakler ... niedergeschrieben hat (vgl. HansOLG Hamburg in VersR 1975 S. 561 ff - 562 m.w.N. -).
- LG Darmstadt, 17.09.1987 - 3 O 211/87 Nach allgemeiner Ansicht (vgl. BGH VersR 57, 351 =NJW 57, 988; OLG Hamburg VersR 1980, 375; OLG Koblenz VersR 1981, 31 und 188; KG VersR 1983, 381) besteht kein allgemeiner Erfahrungssatz, daß ein VN, der bewußt falsche Angaben gegenüber der Versicherung macht, gleichzeitig mit Arglist handelt.