Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14595
OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00 (https://dejure.org/2001,14595)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2001 - 6 U 163/00 (https://dejure.org/2001,14595)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - 6 U 163/00 (https://dejure.org/2001,14595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der internationalen Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg; Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung in einer Auftragsbestätigung; Anordnung der abgesonderten Verhandlung über die Zulässigkeit einer Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstandsvereinbarung: Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
    Bei einander widersprechenden Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Geschäftsbedingungen, soweit sie einander nicht widersprechen (BGH, NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
    Bei einander widersprechenden Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Geschäftsbedingungen, soweit sie einander nicht widersprechen (BGH, NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.10.2001 - 6 U 163/00
    Es spricht weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (BGH, NJW 1972, 1671; Zöller/Vollkommer, ZPO , 22. Aufl., § 38 Rdn. 14).
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Nach herrschender Meinung (RGZ 159, 254, 256; BGHZ 59, 116, 119; Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 38 Rn. 14; OLG Hamburg, TranspR 2002, 111) spricht zunächst weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit eines prorogierten Gerichtes noch gegen sie.
  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 52/03

    Abgrenzung der Artikel 18 und 19 WA vom nationalen Leistungsstörungsrecht; Umfang

    Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (BGHZ 145, 170, 183 ff.; OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 2002, 1682, 1684 = OLGR 2002, 390 = TranspR 2002, 111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht