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   OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07   

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https://dejure.org/2008,14354
OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07 (https://dejure.org/2008,14354)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2008 - 10 UF 57/07 (https://dejure.org/2008,14354)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2008 - 10 UF 57/07 (https://dejure.org/2008,14354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu deren Volljährigkeit; Regelung des Umgangsrechts eines Elternteils bei heftigem Widerstand durch das Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1280
  • FamRZ 2008, 1372
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Familiengericht der Überzeugung, dass ein erzwungener persönlicher Umgang zwischen dem Antragsteller und M die seelische Entwicklung des Kindes akut gefährden würde und auch nicht mit dem Persönlichkeitsrecht M vereinbar wäre (vgl. zum letztgenannten Aspekt: OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372).
  • KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10

    Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische

    So ist z.B. anerkannt, dass die Ablehnung eines Umgangs durch ein Kind dieses Alters grundsätzlich der Anordnung des Umgangs entgegensteht (vgl. z.B. OLG Hamburg FamRZ 2008, 1372; MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 44; Schneider in Rahm/Künkel Hdb. des Familiengerichtsverfahrens, III B 637).
  • KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09

    Umgangsregelung: Ablehnung fester Umgangszeiten durch einen Jugendlichen

    Der Senat sieht sich aber ebenso wie das Amtsgericht nicht in der Lage, gegen den Willen des 16jährigen Kindes eine starre und feste Umgangsregelung anzuordnen, denn eine erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts ist hier nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar (vgl. BVerfG, Bs. vom 13.07.2005 - 1 BvR1245/04; vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2009 - 10 UF 177/08

    Umgangsregelung: Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit eines 14-Jährigen

    Doch sind auch Kinder selbst Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenem auf Artikel 2 Abs. 1 GG beruhenden Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit (OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372; vgl. auch BVerfG, FamRZ 1993, 662, 663).
  • AG Bonn, 16.11.2009 - 41 F 364/07
    Um dem Kind eine gesunde seelische Entwicklung zu ermöglichen, ist es unabdingbar, den Umgang mit seinem Vater für die Zeit bis zur Volljährigkeit, also etwa für dreieinhalb Jahre, auszuschließen (vgl. zu ähnlichen Fällen aus jüngster Zeit z.B. OLG Hamm vom 8.1.2009, 2 UF 214/08 = ZFE 2009, 192, OLGR Hamm 2009, 505 und OLG Hamburg vom 12.3.2008, 10 UF 57/07 = FamRZ 2008, 1372).
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