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   OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10791
OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06 (https://dejure.org/2007,10791)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 U 208/06 (https://dejure.org/2007,10791)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 U 208/06 (https://dejure.org/2007,10791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Beseitigung der Erstbegehungsgefahr - Die durch ein bestimmtes - konkret nicht wettbewerbswidriges -Verhalten gesetzte Erstbegehungsgefahr für einen Wettbewerbsverstoß kann grundsätzlich durch einenicht-strafbewehrte Unterwerfungserklärung beseitigt werden.

  • aufrecht.de

    Fehlende Pflichtangaben bei Schreiben an Anwälte der Gegenseite nicht abmahnfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Bereich der Telefonbuchwerbung; Wettbewerbswidriges Verhalten durch das Angebot von Dienstleistungen zur "Kostenoptimierung für Telefonbucheinträge"; Voraussetzungen für die Annahme eines ...

  • kanzlei.biz

    Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig?

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten in Bagatellfällen - hier: Unterlassen der Angabe geschäftsrelevanter Angaben nach § 35a GmbHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig - oder doch?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen fehlenden Angaben in E-Mails?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig - oder doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06
    An die Beseitigung einer Erstbegehungsgefahr sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen, als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft (BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck).

    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).

  • OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 6 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Fehlende Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06
    Dies umso weniger, als dass Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 10.07.07 (6 U 12/07), die die Beklagte mit Schriftsatz vom 14.08.07 zur Akte gereicht hat, mit gut vertretbaren Gründen sogar zu dem Ergebnis gelangt ist, dass fehlende Angaben zur Identität des Gewerbetreibenden auf Geschäftsbriefen in bestimmten Fällen deshalb noch nicht einmal einen Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG darstellen, weil es bereits an irgend einem beabsichtigten Wettbewerbsvorteil fehle.
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06
    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06
    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 U 208/06
    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).
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