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   OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03   

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https://dejure.org/2003,11107
OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03 (https://dejure.org/2003,11107)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2003 - 5 U 45/03 (https://dejure.org/2003,11107)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2003 - 5 U 45/03 (https://dejure.org/2003,11107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung eines Werbeslogans; Beurteilung des Irreführungspotenzials eines Werbetextes; Unlauterer Wettbewerb

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Kaffewerbung für Senseo: "Jede Tasse herrlich frischer Kaffeegenuss"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Der isolierte Wortlaut der Aussage bietet bei verständiger Würdigung durch den durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), nicht unbedingt einen Anlass zu den von der Antragstellerin befürchteten Missverständnissen.

    Denn das Irreführungsverbot schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich - wie z.B. bei einem Werbeprospekt - um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher (nur) mit diesem Grad an Aufmerksamkeit wahrnimmt (BGH WRP 02, 977, 978 - Scanner-Werbung; BGH WRP 00, 517 - Orient-Teppichwerbung; BGH-Rep. 02, 76, 77 - Für'n Appel und n'Ei; BGH GRUR 02, 81, 83 - Anwalts- und Steuerkanzlei).

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Jedoch muss sich die Antragsgegnerin als Verwenderin einer Werbebehauptung im Rahmen von § 3 UWG bei der Gefahr einer Missverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit die ihr ungünstigste Verständnisalternative gegen sich gelten lassen (BGH GRUR 82, 563 - Betonklinker).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Denn entscheidend ist stets die Gesamtwirkung der Werbung, auf die der Verkehr bei seiner Betrachtung abstellt (BGH WRP 96, 1097, 1098 - Preistest; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Denn das Irreführungsverbot schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich - wie z.B. bei einem Werbeprospekt - um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher (nur) mit diesem Grad an Aufmerksamkeit wahrnimmt (BGH WRP 02, 977, 978 - Scanner-Werbung; BGH WRP 00, 517 - Orient-Teppichwerbung; BGH-Rep. 02, 76, 77 - Für'n Appel und n'Ei; BGH GRUR 02, 81, 83 - Anwalts- und Steuerkanzlei).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Denn das Irreführungsverbot schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich - wie z.B. bei einem Werbeprospekt - um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher (nur) mit diesem Grad an Aufmerksamkeit wahrnimmt (BGH WRP 02, 977, 978 - Scanner-Werbung; BGH WRP 00, 517 - Orient-Teppichwerbung; BGH-Rep. 02, 76, 77 - Für'n Appel und n'Ei; BGH GRUR 02, 81, 83 - Anwalts- und Steuerkanzlei).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Der isolierte Wortlaut der Aussage bietet bei verständiger Würdigung durch den durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), nicht unbedingt einen Anlass zu den von der Antragstellerin befürchteten Missverständnissen.
  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 152/94

    Preistest - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Denn entscheidend ist stets die Gesamtwirkung der Werbung, auf die der Verkehr bei seiner Betrachtung abstellt (BGH WRP 96, 1097, 1098 - Preistest; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Der isolierte Wortlaut der Aussage bietet bei verständiger Würdigung durch den durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), nicht unbedingt einen Anlass zu den von der Antragstellerin befürchteten Missverständnissen.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Der isolierte Wortlaut der Aussage bietet bei verständiger Würdigung durch den durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), nicht unbedingt einen Anlass zu den von der Antragstellerin befürchteten Missverständnissen.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.11.2003 - 5 U 45/03
    Der isolierte Wortlaut der Aussage bietet bei verständiger Würdigung durch den durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (BGH WRP 02, 1050, 1054 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), nicht unbedingt einen Anlass zu den von der Antragstellerin befürchteten Missverständnissen.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 12/04

    Irreführung einer Werbung für einen Kaffeeautomaten

    Das von der Antragsgegnerin vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. November 2003 in der Sache 5 U 45/03 (Anlage AG 2 in 20 U 12/04) ist hiervon nicht abgerückt.
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