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   OLG Hamburg, 12.12.1979 - 1 Ss 74/79   

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https://dejure.org/1979,2845
OLG Hamburg, 12.12.1979 - 1 Ss 74/79 (https://dejure.org/1979,2845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.1979 - 1 Ss 74/79 (https://dejure.org/1979,2845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 1 Ss 74/79 (https://dejure.org/1979,2845)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bremsverzögerung von Personenkraftwagen; Vollbremsung; Trockene Asphaltstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, fehlerhafte Angabe des Tatzeitpunktes, Tatzeit,

    klar und eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll (vgl. u.a. Beschluß des Senats NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N.; siehe insbes. auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; OLG Köln NStZ 1982, 123; Göhler, a.a.O., § 66 OWiG Rdn. 42 m.w.N.).

    Damit ist aber zweifelhaft, welche Tat in dem Bußgeldbescheid angesprochen werden soll (so auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184, 185 für einen vergleichbaren Fall).

  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Demgemäss erfasst ein Bußgeldbescheid das dem Tatvorwurf des Verfahrens zugrundeliegende Geschehen dann nicht, wenn mit der in ihm enthaltenen fehlerhaften Zeitangabe tatsächlich ein - auch aus der Sicht des Betroffenen - zeitlich anderes Ereignis gemeint sein kann (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 184; OLG Hamm DAR 99, 371).
  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne

    Unerheblich ist deshalb, dass das Landgericht noch in einer Hilfsbegründung unter Verweisung auf Jagusch (Straßenverkehrsrecht 25.Aufl. § 69 b StGB RdNr.6, in der gleichen Fundstelle der 26.Aufl. ist an dieser Rechtsauffassung nicht festgehalten worden) die Ansicht vertritt, die behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis - tatsächlich ist dem Angeklagten die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden - hindere auch bei Aufgabe des ständigen inländischen Aufenthalts die Benutzung einer später erlangten ausländischen Fahrerlaubnis im Inland (vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; für den Fall der gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis: KG VRS 38, 205/207 f.; OLG Hamm VRS 42, 426/429).
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