Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10   

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https://dejure.org/2012,58888
OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10 (https://dejure.org/2012,58888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 U 79/10 (https://dejure.org/2012,58888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 U 79/10 (https://dejure.org/2012,58888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rp-online.de (Pressemeldung, 13.03.2014)

    Versicherungsvertrieb bei Tchibo war illegal

  • mzs-recht.de PDF (Pressebericht)

    WIW ./. Tchibo

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tchibo träumt weiter von gerösteten Versicherungen

Sonstiges

  • markt-intern.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 08.06.2010)

    Tchibo bleibt stur - Kaffeeröster legt Berufung gegen Verbot der Versicherungsvermittlung ein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Denn weder das bloße Versprechen, die angegriffene Handlung nicht erneut zu begehen, noch die Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzung erfolgt ist, genügen, um die tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BGH WRP 2010, 1526, 1532 - DAX; BGH GRUR 2000, GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Indes dürfte nach der von den Nebenintervenienten zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2002, 269, 270 - Sportwetten-Genehmigung) auch im Wettbewerbsrecht grundsätzlich eine explizit erteilte Genehmigung zu verlangen sein:.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Insbesondere die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht, für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten - wie hier - jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Insbesondere die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht, für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten - wie hier - jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Insbesondere die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht, für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten - wie hier - jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 182/85

    Schelmenmarkt; Ausnahme vom Ladenschluß bei für Teilnehmer eines Marktes mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Es wäre jedoch grundsätzlich eine Überspannung der Pflicht zu lauterem Wettbewerbshandeln und ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, von einem Gewerbetreibenden zu verlangen, sich vorsichtshalber auch dann nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung zu richten, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten (vgl. dazu auch BGH, GRUR 1988, 382 [383] - Schelmenmarkt; Stolterfoth , in: Festschr.f. Rittner, 1991, S. 695, 705e und 707 ff.; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf. Rdnr. 293 m.w. Nachw.) (Hervorhebung durch den Senat).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Auch die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften formulierte Einschränkung, nach der die richtlinienkonforme Auslegung nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen darf (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 2006 - Rs. C-212/04, Sig. 2006, I S. 6057, Rdnr. 110 - Adeneler u.a./Ellinikos Organismos Galaktos), bezieht sich nicht auf die Wortlautgrenze.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH auf Grund des Umsetzungsgebots gem. Art. 249 Abs. 3 EG und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 10 EG verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie, möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. EuGH NJW 1984, 2021 Rdnrn. 26, 28 - von Colson und Kamann/Nordrhein-Westfalen; EuGH NJW 2004, 3547, Rdnr. 113 - Pfeiffer u.a./Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.).
  • FG Hamburg, 13.12.2007 - 5 K 132/05

    Umsatzsteuer: Dienstleistungen eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Die von den Nebenintervenienten für ihre Auffassung zitierten Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 13.12.2007 (5 K 132/05) sowie des Bundesfinanzhofs (BFH BB 2008, 319) stehen der Auffassung des Senats aus den genannten Gründen nicht entgegen.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10
    Die nationalen Gerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH auf Grund des Umsetzungsgebots gem. Art. 249 Abs. 3 EG und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gem. Art. 10 EG verpflichtet, die Auslegung des nationalen Rechts unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihnen das nationale Recht einräumt, soweit wie, möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. EuGH NJW 1984, 2021 Rdnrn. 26, 28 - von Colson und Kamann/Nordrhein-Westfalen; EuGH NJW 2004, 3547, Rdnr. 113 - Pfeiffer u.a./Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

  • LG Hamburg, 30.04.2010 - 408 O 95/09

    Zum Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlungstätigkeit,

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BFH, 06.09.2007 - V R 50/05

    Keine umsatzsteuerfreien Umsätze eines sog. Werbeagenten i.S.d. § 4 Nr. 11 UStG

  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

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