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   OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15   

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https://dejure.org/2015,28895
OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15 (https://dejure.org/2015,28895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2015 - 9 W 5/15 (https://dejure.org/2015,28895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 9 W 5/15 (https://dejure.org/2015,28895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 87c HGB, § 887 ZPO
    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Erteilung eines dem Handelsvertreter geschuldeten Buchauszugs: Notwendiger Inhalt des Buchauszugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erteilung eines Buchauszugs - und der Erfüllungseinwand in der Vollstreckung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vollstreckung des Anspruchs auf Buchauszug, Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands in der Zwangsvollstreckung, Erfüllungseinwand, subjektive Unmöglichkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10

    Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15
    Soweit sich die Schuldnerin darauf beruft, dass der zur Verfügung gestellte Buchauszug alle objektiv verfügbaren Informationen enthalte und die Beibringung weiterer Informationen für jeden unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer objektiv unmöglich sei, teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts, dass dieser Einwand nur die subjektive Unmöglichkeit zu begründen vermag und im Vollstreckungsverfahren nicht zu prüfen ist (BGH, NJW-RR 2006, 202 Tz.11; KG Berlin, Beschluss vom 09.02.2011 - 19 W 34/10 Tz. 11 - juris).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15
    Zwar ist der Erfüllungseinwand auch im Verfahren nach § 887 ZPO beachtlich (BGH, NJW 2005, 367 Tz. 11).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05

    Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15
    Soweit sich die Schuldnerin darauf beruft, dass der zur Verfügung gestellte Buchauszug alle objektiv verfügbaren Informationen enthalte und die Beibringung weiterer Informationen für jeden unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer objektiv unmöglich sei, teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts, dass dieser Einwand nur die subjektive Unmöglichkeit zu begründen vermag und im Vollstreckungsverfahren nicht zu prüfen ist (BGH, NJW-RR 2006, 202 Tz.11; KG Berlin, Beschluss vom 09.02.2011 - 19 W 34/10 Tz. 11 - juris).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2015 - 9 W 5/15
    Für die Entscheidung, ob der titulierte Anspruch erfüllt ist, ist jedoch der Vollstreckungstitel maßgeblich (BGH, NJW-RR 2007, 1475 Tz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der

    aa) Es kann dabei dahinstehen, ob die Geschäftsführung der D die Überwachung der fristgemäßen Meldung der Anlagen und ggfs. deren fristgemäße Nachholung wegen der Bedeutung der Sache hätte selbst durchführen müssen oder ob sie dies in Anlehnung an die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung, wonach etwa die Zahlung der Beschwerdegebühr nach § 6 Abs. 1 PatKostG (BPatG, Beschluss vom 30.03.2016, 9 W 5/15, BeckRS 2016, 09043, beck-online) oder die Fristberechnung für die Verlängerung der Zulassung eines Arzneimittels (VG Köln, Urteil vom 09.10.2002, 24 K 7095/01, BeckRS 2015, 55980, beck-online) auf Hilfspersonen delegiert werden können, ihren Mitarbeitern überlassen durfte.
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