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   OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00   

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https://dejure.org/2000,9729
OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00 (https://dejure.org/2000,9729)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2000 - 3 U 15/00 (https://dejure.org/2000,9729)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 3 U 15/00 (https://dejure.org/2000,9729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 3 § 4 § 14 Abs. 2, 3, 4, 5
    Verwechslungsgefahr einer Funksenderbezeichnung mit einer für einen Radiosender eingetragenen Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 54 (Ls.)
  • GRUR-RR 2001, 7
  • afp 2001, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00
    Die Unterscheidungskraft fehlt demgemäß nicht immer schon dann, wenn das Zeichen einen Sinngehalt aufweist, sondern nur dann, wenn der konkrete Sinngehalt in Bezug auf die konkreten Waren nach der Verkehrsauffassung dazu führt, dass eine Sachangabe über die Dienstleistungen oder Waren angenommen wird (BGH, GRUR 1997, 627 - á la carte).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00
    Auch sonst sind unspezifische, verschwommene Angaben für eine beschreibende Produktbezeichnung ungeeignet (BGH, GRUR 1996, 771 - The Home Depot; BGH, aaO. - á la carte).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00
    Deswegen ist es für die Unterscheidungskraft ausreichend, dass der Marke für die konkreten Dienstleistungen oder Waren kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich nicht um ein gebräuchliches Wort handelt, das "nur als solches und nicht als Kennzeichnungsmittel verstanden wird" (BGH, GRUR 1995, 408 - Protech).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 15/00
    Für eine bloß beschreibende Angabe ist erforderlich, dass dem betreffenden Wort eine "wirklich konkrete Aussage" über die so gekennzeichnete Dienstleistung oder Ware entnommen werden kann (vgl. im Firmenrecht: BGH, GRUR 1996, 68 - Cotton Line).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2022 - 2a O 202/20
    Letzteres gilt ebenfalls für die fünffache Wiederholung des Begriffs "Ei", zumal die mehrfache Wiederholung von beschreibenden Angaben im Rahmen von bewerbenden und reklamehaften Angeboten als verkehrsüblich zu bewerten ist (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 7 - FUN radio) und vorliegend nur den beschreibenden Charakter des wiederholten Begriffs "Ei" hervorhebt.
  • BPatG, 04.09.2013 - 26 W (pat) 95/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Xʹs (Wort-Bild-Marke)/XS EXES (Wort-Bild-Marke)" -

    1978, 162 - hipp hipp/BIP; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 7, 9 - fun fun radio/FUN Radio) sei wiederholt die Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen der sich wiederholenden Wortbestandteile bejaht worden.
  • BPatG, 07.10.2011 - 25 W (pat) 509/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "K.FeeFee/K-fee (Gemeinschaftsmarke)" - unterstellte

    Die Widersprechende weist noch auf eine ihrer Meinung nach ähnliche Fallkonstellation mit einer Wortverdoppelung in einem Zeichen hin, die der Entscheidung des OLG Hamburg (abgedruckt in GRUR-RR 2001, 7 ff.) zugrunde lag.
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