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   OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02   

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https://dejure.org/2002,16808
OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02 (https://dejure.org/2002,16808)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.08.2002 - 7 U 27/02 (https://dejure.org/2002,16808)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. August 2002 - 7 U 27/02 (https://dejure.org/2002,16808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Persönlichkeitsrecht Minderjährige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Dabei ist freilich zu beachten, dass das - aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleitende - Selbstbestimmungsrecht kein allgemeines und umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person dahingehend enthält, dass sein Träger Anspruch darauf hätte, nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999; AfP 2000, 76 f., 77 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Diese Werteordnung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und ist insbesondere in dem erwähnten Urteil vom 15. Dezember 1999 (AfP 2000, 76 f., 79) herausgearbeitet worden.

  • OLG Hamburg, 22.06.1999 - 7 U 19/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Auch der Senat hat schon verschiedentlich den besonderen Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Kindern betont, z. B. in seinen Urteilen vom 22. Juni 1999 - 7 U 19/99 das den Bruder der hiesigen Klägerin betraf, und vom 1. April 2002 - 7 U 167/99 das die Klägerin selbst betraf.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 7 U 167/99

    Private Krankenversicherung: Mitversicherung und Aktivlegitimation des Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Auch der Senat hat schon verschiedentlich den besonderen Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Kindern betont, z. B. in seinen Urteilen vom 22. Juni 1999 - 7 U 19/99 das den Bruder der hiesigen Klägerin betraf, und vom 1. April 2002 - 7 U 167/99 das die Klägerin selbst betraf.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Erst bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem - ebenfalls von Verfassung wegen geschützten - Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist zu berücksichtigen, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert und damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllt und zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, oder ob sie lediglich das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschaft nach Unterhaltung befriedigt (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BGH AfP 1999, 350 f).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Erst bei der Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem - ebenfalls von Verfassung wegen geschützten - Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist zu berücksichtigen, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtert und damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllt und zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, oder ob sie lediglich das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschaft nach Unterhaltung befriedigt (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BGH AfP 1999, 350 f).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97

    Vorrang des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber Bildberichterstattung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
    Denn auch die Kinder der Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung haben ein Recht, wie andere Kinder auch, von ihren Eltern in öffentlichen Räumen begleitet zu werden, ohne allein durch die Anwesenheit der Eltern zum Objekt der Medienberichterstattung zu werden (vgl. BVerfG NJW 2000, 2191 ).
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der

    Für die vorliegende Entscheidung kann dahin stehen, ob die sonstigen Äußerungen der Beklagten im Hinblick auf den öffentlichen Auftritt der Klägerin nur ihre Sozialsphäre berühren oder ob - entsprechend den von der Klägerin eingereichten Urteilen des Hanseatischen OLG vom 13. August 2002 (s. a. OLGR 2003, 96, 97) - die Bewertung ihres äußeren Erscheinungsbildes als Verletzung der Privatsphäre zu werten ist.

    Die Freiheit der Presse in der Gestaltung ihrer Berichterstattung ist hier durch den Gesichtspunkt des Jugendschutzes begrenzt, dessen Gewicht auch durch Art. 5 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 2 GG betont wird (ebenso OLG Hamburg OLGR 2003, 96, 98).

  • KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen

    Für die vorliegende Entscheidung kann aber dahin stehen, ob die Veröffentlichung der Beklagten deshalb nur die Sozialsphäre der Klägerin berührt oder ob - entsprechend den von der Klägerin eingereichten Urteilen des Hanseatischen OLG vom 13. August 2002 (s. a. OLGR 2003, 96, 97) - die Bewertung ihres äußeren Erscheinungsbildes, zu deren Illustration das streitgegenständliche Foto diente, als Verletzung der Privatsphäre zu werten ist.

    Die der Presse zustehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer Berichterstattung ist hier durch den Gesichtspunkt des Jugendschutzes begrenzt, dessen Gewicht auch durch Art. 5 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 2 GG betont wird (ebenso OLG Hamburg OLGR 2003, 96, 98).

  • KG, 28.09.2007 - 9 U 93/07

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des

    Auch wenn die Beklagte sich positiv über den Kläger geäußert hat, ist er in seinem schutzwürdigen Interesse betroffen, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 [OLG Hamburg 22.06.1999 - 7 U 19/99] , gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester C des Klägers).
  • KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Grenzen einer Wort- und Bildberichterstattung

    Der Antragsteller hat ein schutzwürdiges Interesse, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester des Antragstellers).
  • KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
    Im Hinblick darauf ist der Klägerin ein schutzwürdiges Interesse daran zuzubilligen, nicht durch die Bewertung ihrer Persönlichkeit und ihres Erscheinungsbildes und durch die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 96; vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 zum Bruder der Kläger, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.).
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