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OLG Hamburg, 13.12.2001 - 6 U 281/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 3, Art. 29 Abs. 2
Haftung des Unterfrachtführers für Leichtfertigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2001 - 6 U 281/99
Wenn er dennoch bei der Transportorganisation nichts veranlasste, um der Weisung der Beklagten nachzukommen, hat er sich in krasser Weise (vgl. zur Problematik BGH in TranspR 2001, 29, 33 m.w.N. = BGHZ 145, 170 ff. zu Art. 25 Warschauer Abkommen) über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner des streitgegenständlichen Transportvertrages hinweggesetzt.Dieses Verhalten des Geschäftsführers stellt sich als leichtfertig dar, d.h. als rücksichtslose Missachtung auf der Hand liegender Vorsichtsmaßnahmen (vgl. zum Begriff der Leichtfertigkeit BGH in TranspR 2001, 29, 33 sowie OLG Köln in TranspR 2001, 408, 409 f. m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).
Da das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als innere Tatsache einem unmittelbaren Beweis kaum je zugänglich ist, kommt es insoweit auf die tatrichterliche Würdigung an, ob das Handeln nach dem äußeren Ablauf des zu beurteilenden Geschehens von diesem Bewusstsein getragen wurde (vgl. BGH in TranspR 2001, 29 ff., 31 m.w.N.).
- OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01
Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein, …
Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2001 - 6 U 281/99
Für das Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne ist jedenfalls in solchen Fällen, in denen es um die Abwehr beträchtlicher Schäden durch auf der Hand liegende Verhaltensanforderungen geht, darauf abzustellen, ob ein naheliegendes Risiko besteht und bei dem vom Schädiger an den Tag gelegten Verhalten gravierende Schäden nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln in TranspR 2001, 407, 410 f.).