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   OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74   

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OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74 (https://dejure.org/1975,463)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.1975 - 2 Ss 132/74 (https://dejure.org/1975,463)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 1975 - 2 Ss 132/74 (https://dejure.org/1975,463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betäubungsmittel; Mengenbegriff; Anzahl der Rauschzustände; Anwendungsmöglichkeit des Konsumenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1473
  • MDR 1975, 514
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einem Urteil (BGHSt 20, 77 [80]) eine andere Auffassung vertreten, auf welcher die getroffene Entscheidung Jedoch nicht beruhte: Hier ging es um die Erstreckung der Aufhebung eines Urteils auf einen Mitangeklagten gemäß § 357 StPO und die Frage, ob sie auch eintritt, wenn die Aufhebung des UrteIls auf § 354 a beruht.
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
    Unter diesen Umständen genügt die Begründung des landgerichtlichen Beschlusses für die Entfernung des Angeklagten, um Zweifel auszuschliessen, daß die sachlichen Voraussetzungen für die Entfernung des Angeklagten vorlagen (vgl. Löwe-Rosenberg aaO. Anm. 7 zu § 247; BGHSt 15, 194 ; 22, 18).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
    Unter diesen Umständen genügt die Begründung des landgerichtlichen Beschlusses für die Entfernung des Angeklagten, um Zweifel auszuschliessen, daß die sachlichen Voraussetzungen für die Entfernung des Angeklagten vorlagen (vgl. Löwe-Rosenberg aaO. Anm. 7 zu § 247; BGHSt 15, 194 ; 22, 18).
  • BayObLG, 10.05.1961 - RReg. 1 St 133/61

    Voraussetzungen der Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
    Der Senat schließt sich der jetzt allgemein vertretenen Auffassung an, daß dieses Verbot auch dann gilt, wenn ein Verfahren auf alleiniges Rechtsmittel des Angeklagten wegen Verfahrenshindernisses eingestellt wird und es zu einer neuen Verurteilung wegen der gleichen Tat kommt (BayObLG NJW 1961, 1487 a; Löwe-Rosenberg 22. Aufl. II 1 zu § 558; Müller-Sax, 6. Aufl., 5 zu § 551 ; Eberhardt Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband zu Teil II Anm. 1 zu § 551 StPO ; Sarstedt, Revision in Strafsachen, 4. Aufl., S. 116, bemerkt unter Fußnote 58, daß er der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht widersprechen will).
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
    4 St 141/72">NJW 1973, 669; Wechsung und Hund NJW 1974, 1729; Joachimski, Betäubungsmittelrecht, Anm. 27 c zu § 11 für den Fall des Besitzes; vgl. auch Fuhrmann, JR 1974, 209) wird beigetreten, und zwar auch für den hier vorliegenden Fall der Abgabe von Betäubungsmitteln.
  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    Teilweise wurde darauf abgestellt, welche Anzahl von Rauschzuständen mit den im Besitz des Täters befindlichen Betäubungsmitteln erzielt werden könne (so OLG Hamburg JR 1976, 166 = NJW 1975, 1473 unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf: eine Menge sogen. harter Drogen, mit denen 32 Rauschzustände erzielt werden könne, sei nicht mehr gering; NJW 1975, 1792: 30 Konsumeinheiten seien als nicht geringe Menge anzusehen; 30 g Marihuana fielen jedoch noch nicht hierunter).

    Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, von welchem Ausgangspunkt hier die nicht geringe Menge zu bestimmen und ob und wo nach Menge, Preis oder Verbrauchergewohnheit die Grenze zu ziehen ist, ob schließlich die Grenze der nicht geringen Menge überhaupt generell und absolut gezogen werden kann und ob insoweit von Bedeutung ist, ob es sich um Besitz zum Eigenverbrauch nur mit der Gefahr der Abgabe an andere handelt, oder um Einfuhr und Abgabe an andere allein zum Zwecke der Gewinnerzielung (s. dazu OLG Hamburg NJW 1975, 1473 = JR 1976, 166 m. Anm. Fuhrmann).

    Ebenso wie sich die "nicht geringe" Menge des § 11 Abs. 4 BetMG nicht nahtlos an die "geringe" Menge des Abs. 5 anschließt, (vgl. u.a. BGH NJW 1976, 1800 ; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 24 [25] und 268 [269]; OLG Hamburg NJW 1975, 1473 = JR 1976, 166), schließt sich an den unteren Bereich der nicht mehr geringen "Normalmenge" und die "große" Menge an.

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können; es hält danach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG für erfüllt, wenn mit harten Drogen 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920; 1975, 1473) [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74].
  • OLG Oldenburg, 18.05.1976 - Ss 140/76

    Nicht geringe Menge; Ausmaß der Gefahr; Anzahl von Berauschungen; Abgabe an

    Der 2. Strafsenat des OLG Hamburg (Urteil vom 14.1. 1975, NJW 1975, 1473 = MDR 1975, 514 = JR 19769 166 mit Anmerkung Fuhrmann) hat eine Menge "harter" Drogen, mit der 32 Rauschzustände erzeugt werden können, als nicht mehr gering angesehen; der 1. Strafsenat des OLG Hamburg hat 30 Konsumeinheiten als Untergrenze der nicht geringen Menge bezeichnet, für 50 Gramm Marihuana aber diese Grenze als nicht erreicht angesehen (OLGSt S. 21 zu § 11 BetMG = MDR 1975, 514 = NJW 1975, 1792).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Auf die schädlichen Wirkungen des jeweiligen Betäubungsmittels stellt das OLG Hamburg ab und sieht bei sog. harten Drogen eine Menge, mit der 32 Rauscbzustände erzielt werden können, als nicht geringe Menge an (NJW 1974, 1920 ; 1975, 1473).
  • OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74

    Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit

    Mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist aus dem Gesetzesaufbau abzunehmen, daß der Begriff "nicht geringe Menge" als Voraussetzung für den bedeutend erhöhten Strafrahmen nicht unmittelbar an den Begriff "geringe Menge" im Sinne des § 11 Abs. 5 BtMG angrenzt, nach welcher Vorschrift der Besitz einer zum Eigenverbrauch bestimmten geringen Menge straffrei bleiben kann, sondern daß zwischen diesen unbestimmten Begriffen ein Mengenbereich liegt, für den grundsätzlich der normale Strafrahmen des § 11 Abs. 1 BtMG gilt (BayOblG NJW 1973, 669; OLG Hamburg, 2.Strafsenat im Vorlegungsbeschluß in 2 Ss 132/74, NJW 1974, 1920 , und im Urteil in 2 Ss 132/74 vom 14. Januar 1975; OLG Karlsruhe in NJW 1974, 2061 ; OLG Düsseldorf in Beilage zum Zollnachrichten- und fahndungsblatt Nr. 1/74; vgl. auch Wechsung und Hund aaO, Joachimski, aaO. Anm. 27 c zu § 11 BtMG S. 174 f; anderer Ansicht offenbar Kohlhaas bei Erbs-Kohlhaas Anm. 19 zu § 11 BtMG ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1989 - Af 1/88

    Verhängung eines Verweises gegen einen Arzt wegen Verletzung seiner

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  • OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83

    Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung;

    Als Abgrenzungskriterien der "nicht geringen Menge" von der "geringen Menge" sind von den Oberlandesgerichten u. a. folgende Umstände herangezogen worden: Der Preis (BayObLG NJW 73, 669), der übliche Vorrat eines Durchschnittskonsumenten (OLG Zweibrücken, NJW 1974, S. 2064; OLG Hamm NJW 1974, S. 1473), der durchschnittliche Monatsbedarf (OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 2061), die Anzahl der Rauschzustände (OLG Düsseldorf NJW 1976, 392 ; OLG Hamburg NJW 1975, 1473 ), die absolute Gewichtsmenge (OLG Celle NJW 1976, S. 1803).
  • OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht

    Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können und hält § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG für erfüllt, wenn - mit harten Drogen - 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920 ; NJW 1975, 1473 ).
  • KG, 22.11.1984 - 1 Ss 195/84

    Nicht geringe Menge; Gramm; Kokain; Menge

    Die Grenze zwischen geringer und nicht geringer Menge wird im allgemeinen erreicht sein, wenn das Gemisch etwa 30 Verbtauchseinheiten ergibt (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW 1979, 1260 ; OLG Düsseldorf NJW 1976, 392 ; OLG Hamburg NJW 1975, 1473 ), wobei als Verbrauchseinheit diejenige Menge (Einzeldosis) anzusehen ist, die bei einem nicht drogenabhängigen Menschen einen Rauschzustand bewirkt (vgl. Körner BtMG , § 29 Rdn. 341 ff mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
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