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   OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06   

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OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06 (https://dejure.org/2007,8335)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2007 - 3 U 297/06 (https://dejure.org/2007,8335)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 3 U 297/06 (https://dejure.org/2007,8335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 6 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der willkürlichen Auswahl von Vergleichstarifen anderer Internetanbieter als unzulässige vergleichende Werbung und Verstoß gegen das Irreführungsverbot; Unterlassungsanspruch für ein von der konkreten Verletzungshandlung abstrahierendes Verbot bei einer ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2
    Verallgemeinerter Klageantrag bei Unterlassungsklage muss möglichst genau an konkrete Verletzungsform angepasst sein; Hinweis auf nicht tagesaktuelle Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).

    Ein Unterlassungsantrag wird jedoch (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht (vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken, m.w. Nachw.).

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Denn die im Wettbewerbsrecht bestehende Vermutung für die Gefahr einer Wiederholung beschränkt sich auf die Verletzungsform der konkreten Verletzungshandlung (BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel m.w.N.; Harte/Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rn. 106 m.w.N.).

    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Ein Unterlassungsantrag wird jedoch (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht (vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken, m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Will der Kläger also seinen Klageantrag nicht auf die konkrete Verletzungshandlung, so wie sie vorgenommen worden ist, etwa auf eine konkrete Anzeige, beschränken, muss er die maßgebenden Merkmale der konkreten Verletzungsform herausarbeiten und zum Gegenstand eines verallgemeinerten Antrages machen, d.h. diesen möglichst genau an die konkrete Verletzungsform anpassen und deren für ein Verbot maßgebenden Umstände so genau beschreiben, dass sie in ihrer konkreten Gestaltung zweifelsfrei erkennbar sind (BGH GRUR 1977, 114, 115 - VUS; Harte/Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rn. 98).
  • OLG Hamburg, 21.02.2002 - 3 U 138/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von vergleichender Werbung bei konkurrierenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Eine unzulässige unsachliche Werbung kann dann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mitbewerbers hervorgerufen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25.8.2005, 3 U 133/04; Urteil vom 21.2.2002, 3 U 138/01 = BeckRS 2002 Nr. 30241681, Orientierungssatz in GRUR-RR 2002, 398).
  • OLG Hamburg, 25.08.2005 - 3 U 133/04

    Wettbewerbswidriger Werbevergleich der Werbeträgerkontaktchancen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Eine unzulässige unsachliche Werbung kann dann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mitbewerbers hervorgerufen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25.8.2005, 3 U 133/04; Urteil vom 21.2.2002, 3 U 138/01 = BeckRS 2002 Nr. 30241681, Orientierungssatz in GRUR-RR 2002, 398).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).
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