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   OLG Hamburg, 14.07.2015 - 5 W 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36888
OLG Hamburg, 14.07.2015 - 5 W 46/15 (https://dejure.org/2015,36888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2015 - 5 W 46/15 (https://dejure.org/2015,36888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 5 W 46/15 (https://dejure.org/2015,36888)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 ZPO, § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 72 UrhG
    Urheberrechtsverletzende Verwendung von Fotografien: Streitwertfestsetzung für neun urheberrechtswidrig verwendete Lichtbilder auf der Internetseite eines Kinderchores

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage wegen urheberrechtsverletzender Verwendung von Lichtbildern

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    27.000 EUR Streitwert für neun geklaute Fotos angemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 27.000,- EUR für neun Fälle von Online-Foto-Klau angemessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2015 - 5 W 46/15
    Das Unterlassungsinteresse der klagenden Partei wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt (BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2015 - 6 W 106/14

    Streitwertbemessung nach einfacher Unterlassungserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2015 - 5 W 46/15
    Ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung gleichwohl zu einem geringeren Angriffsfaktor und damit einem niedrigeren Streitwert führen kann (vgl. dazu OLG Frankfurt, B. v. 14.01.2015, Az.: 6 W 106/14, zitiert nach juris), kann hier letztlich dahinstehen.
  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs wegen der unberechtigten Verwendung von Lichtbildern zu gewerblichen Zwecken kann grundsätzlich in einem Bereich von 3.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR bemessen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2014 - 6 W 123/14, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2014 - 20 U 114/13, juris Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 10. April 2015 - 6 W 2404/14, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 2015 - 5 W 46/15, juris Rn. 4).
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