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   OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53139
OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13 (https://dejure.org/2014,53139)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2014 - 4 U 107/13 (https://dejure.org/2014,53139)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2014 - 4 U 107/13 (https://dejure.org/2014,53139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 145 BGB, §§ 145 ff BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 BGB
    Büroraummiete: Konkludenter Vertragsschluss durch Schlüsselübergabe; Vertrauensschadensersatzanspruch bei Abbruch weit gediehener Verhandlungen; Mitverschulden hinsichtlich der Schadenshöhe

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhandlungen ohne triftigen Grund abgebrochen: Anspruch auf Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13
    Letztlich kommt es darauf nämlich nicht an, denn auf jeden Fall führt die nicht eingehaltene Schriftform dazu, dass ein Mietvertrag geschlossen würde, der auf unbestimmte und damit nicht befristete Zeit abgeschlossen ist, verbunden mit der Möglichkeit der Kündigung frühestens nach Ablauf eines Jahres (BGHZ 99, 54).
  • LG Hamburg, 21.08.2013 - 307 O 134/12

    Gewerberaummiete: Konkludenter Vertragsschluss durch Unterzeichnung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts vom 21. August 2013, Az.: 307 O 134/12, teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 15.000,-- zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem Basiszinssatz seit dem 25. Mai 2012 zu zahlen.
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13
    Es besteht seit langem Einigkeit und ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass für den Fall von Vertragsverhandlungen, die ohne triftigen Grund abgebrochen werden, dem Vertragspartner dann ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, wenn dieser in seinem Vertrauen schutzwürdig war (BGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 29. März 1996, Az.: V ZR 332/94 in: NJW 1996, 1884, 1885).
  • OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01

    Vorläufiges Mietverhältnis; Noch auszuhandelnder endgültiger Mietvertrag; Nutzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13
    Aus denselben Gründen fehlt es auch am Abschluss eines sog. vorläufigen Vertragsverhältnisses und im Übrigen ergibt sich aus der in Bezug genommenen Entscheidung des erkennenden Senats (4 U 34/01) auch, dass dort die Umstände noch etwas anders lagen, denn allein die Übergabe der Schlüssel reichte auch dort nicht, denn die Räumlichkeiten waren auch genutzt worden, was ein wesentlich klareres und deutlicheres Indiz für den Willen einen Mietvertrag zu schließen darstellt.
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