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OLG Hamburg, 14.12.1994 - 5 U 224/93 |
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- OLG Frankfurt, 18.01.1994 - 5 U 15/93
Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.1994 - 5 U 224/93
Gegenüber dem Gewährleistungsrecht des BGB und HGB und der Regelung der §§ 323 ff BGB sind die Vorschriften des UN-KaufR für die Beklagte als Käuferin härter (vgl. OLG Frankfurt/M NJW 1994 S. 1013). - BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82
Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel
Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.1994 - 5 U 224/93
Schon deshalb kann keine Rede davon sein, daß die Klägerin mit der Vorlage des unrichtigen Ursprungszeugnisses den von der Beklagten erwarteten Erfolg des Geschäftes vereitelt habe (vgl. BGHZ 90 S. 198 betr. eine von dem Käufer in zumutbarer Weise selbst zu beschaffende TÜV-Bescheinigung;… von Caemmerer/Schlechtriem-Huber aaO, Art. 34 Rdz. 23).