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   OLG Hamburg, 15.03.2018 - 11 U 222/17   

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https://dejure.org/2018,9449
OLG Hamburg, 15.03.2018 - 11 U 222/17 (https://dejure.org/2018,9449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2018 - 11 U 222/17 (https://dejure.org/2018,9449)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2018 - 11 U 222/17 (https://dejure.org/2018,9449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • juestundoprecht.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verkaufsbeschluss von NORDCAPITAL Niederlande 6 ist nichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 10.10.2017 - 411 HKO 42/17

    Rechtmäßigkeit eines im Umlaufverfahren von den Gesellschaftern bzw. den

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2018 - 11 U 222/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 11 für Handelssachen, vom 10. Oktober 2017, Geschäfts-Nr. 411 HKO 42/17, wird zurückgewiesen.

    die Klage unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 411 HKO 42/17 vom 10.10.2017 abzuweisen.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 6 U 225/16

    Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Entscheidung der Gesellschafter

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2018 - 11 U 222/17
    Soweit die Beklagte schließlich meint, der Zurückweisung ihrer Berufung im Beschlusswege stünde das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 522 Abs. 2, Satz 1, Nr. 3.2. Alt. ZPO) entgegen, geht die Bezugnahme der Beklagten auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. November 2017 (- 6 U 225/16 -, ZIP 2018, 72 ff. [BGH 07.11.2017 - II ZB 4/17] ) fehl.
  • BGH, 07.11.2017 - II ZB 4/17

    Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung für die

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2018 - 11 U 222/17
    Soweit die Beklagte schließlich meint, der Zurückweisung ihrer Berufung im Beschlusswege stünde das Erfordernis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 522 Abs. 2, Satz 1, Nr. 3.2. Alt. ZPO) entgegen, geht die Bezugnahme der Beklagten auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. November 2017 (- 6 U 225/16 -, ZIP 2018, 72 ff. [BGH 07.11.2017 - II ZB 4/17] ) fehl.
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