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   OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19   

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https://dejure.org/2019,40561
OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19 (https://dejure.org/2019,40561)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.2019 - 12 WF 148/19 (https://dejure.org/2019,40561)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 12 WF 148/19 (https://dejure.org/2019,40561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 200 Abs 2 Nr 2 FamFG, § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG, § 48 Abs 2 FamGKG, § 48 Abs 3 FamGKG
    Wertfestsetzung in familienrechtlicher Haushaltssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert Hausrat

  • rechtsportal.de

    Abänderung einer amtsgerichtlichen Wertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung des Werts des Verfahrens in einer Haushaltssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 134
  • FamRZ 2020, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19
    Eine Haushaltssache gemäß § 200 Abs. 2 Nr. 2 FamFG kann nicht vom Amtsgericht in eine sonstige Familiensache gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG umgedeutet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 487/15, FamRZ 2017, 22, juris Rn. 22).

    Das Amtsgericht hätte jedoch nicht, wie am 8. November 2018 erfolgt, das Verfahren insgesamt als sonstige Familiensache gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG umdeuten (vgl. BGH, FamRZ 2017, 22, juris Rn. 22) dürfen und bis zur Rücknahme des Antrags als selbständiges Verfahren fortführen dürfen.

  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19
    Dies gilt auch deswegen, weil die Regelung des § 1361a BGB bei Haushaltsgegenständen (§ 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) während der Trennungszeit der Regelung des § 985 BGB vorgeht (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2015, 2346, juris Rn. 38; MükoBGB/ Weber-Monecke , 7. Auflagen 2017, § 1361a BGB, Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22

    Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims

    Besondere Umstände, die danach eine vom Regelfall abweichende Bewertung rechtfertigen, sind dann gegeben, wenn der zu entscheidende Einzelfall in Umfang und Schwierigkeit oder seiner Bedeutung für die Beteiligten, auch im Hinblick auf deren soziale und finanzielle Verhältnisse, erheblich von den sonst zu entscheidenden Fällen abweicht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 12 WF 148/19 -, juris, Rdnr. 11).
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