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   OLG Hamburg, 15.11.2017 - 3 W 92/17   

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https://dejure.org/2017,52443
OLG Hamburg, 15.11.2017 - 3 W 92/17 (https://dejure.org/2017,52443)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2017 - 3 W 92/17 (https://dejure.org/2017,52443)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2017 - 3 W 92/17 (https://dejure.org/2017,52443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 51 Abs 2 GKG, § 51 Abs 4 GKG, § 63 Abs 3 S 2 GKG, § 66 Abs 3 S 2 GKG, § 68 Abs 1 GKG
    Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes: Indizwirkung der Angabe eines Wertes hinsichtlich des Unterlassungsinteresses für das Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach Wertangabe in der Abmahnung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach Wertangabe in der Abmahnung

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach Wertangabe in der Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Indizwirkung einer Wertangabe in der Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwertangabe in Abmahnung hat indizielle Wirkung - im einstweiligen Verfügungsverfahren ist Streitwert im Regelfall um 1/5 zu kürzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwertbestimmung bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren 80% der Hauptsache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2017 - 3 W 92/17
    Im Hinblick auf den geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ist das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers für die Bemessung des Streitwerts maßgeblich (BGH GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung).
  • LG Hamburg, 30.08.2017 - 403 HKO 116/17

    Wettbewerbsverstoß: Neubegründung der Wiederholungsgefahr bei Fortsetzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.2017 - 3 W 92/17
    Auf die Streitwertbeschwerde des Antragstellers vom 4.9.2017 wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer 3. des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 30.08.2017 (Az. 403 HKO 116/17) abgeändert und der Streitwert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
  • OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Bemessung des Streitwerts

    Der anfänglichen Wertangabe des Klägers kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einer Zeit gemacht wird, in der die Erfolgsaussichten für ihn noch nicht erkennbar sind (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

    Jedoch ist das Gericht an Parteiangaben nicht gebunden (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

    Das Gericht darf die Angaben nicht unbesehen übernehmen, sondern hat sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung seiner Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang selbständig nachzuprüfen (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

  • OLG Hamburg, 22.09.2023 - 3 W 30/23
    Der Senat macht für das einstweilige Verfügungsverfahren gegenüber dem Wert des Hauptsacheverfahrens regelmäßig einen Abschlag von 1/5, wenn nicht erkennbar ist, dass insoweit wegen besonderer Umstände eine andere Bewertung erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 15.11.2017 - 3 W 92/17, BeckRS 2017, 138659).
  • OLG Rostock, 02.02.2022 - 2 W 15/21

    Indizwirkung von parteiseitig geäußerten Wertvorstellungen für die

    b) Richtig und den Prozessbevollmächtigten des Klägers zuzugeben ist im Ausgangspunkt, dass der Wertangabe, die der Kläger im Zeitpunkt der Klageerhebung tätigt, grundsätzlich indizielles Gewicht für die Streitwertfestsetzung zukommt (KG, Beschluss vom 09.04.2010 - 5 W 3/10, WRP 2010, 789 = MDR 2010, 839 [Juris; Tz. 4]; KG, Beschluss vom 22.02.2021 - 5 W 1024/20 [Juris; Tz. 32]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.03.2017 - 6 W 24/17, WRP 2017, 719 [Juris; Tz. 2]; OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015 - I-4 U 34/15, GRUR-RR 2016, 188 = MMR 2016, 549 [Juris; Tz. 172]; vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 15.11.2017 - 3 W 92/17, WRP 2018, 495 = Magazindienst 2018, 227 [Juris; Tz. 2]), zumal das Landgericht (in anderer Besetzung) dieser Wertangabe - 20.000,00 EUR - im Rahmen der vorläufigen Wertfestsetzung (Beschluss vom 28.01.2021) noch gefolgt war.
  • LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21
    In Wettbewerbssachen nimmt das Hanseatische Oberlandesgericht für das einstweilige Verfügungsverfahren gegenüber dem Wert des Hauptsacheverfahrens regelmäßig einen Abschlag von 1/5 vor, wenn nicht erkennbar ist, dass insoweit wegen besonderer Umstände eine andere Bewertung erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg Beschl. v. 15.11.2017, Az. 3 W 92/17, BeckRS 2017, 138659 Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 08.09.2022 - 5 W 33/22
    Zwar kann der Streitwertangabe der Antragstellerin zu Beginn eine indizielle Bedeutung zukommen (OLG Hamburg BeckRS 2016, 8696; Gruber in BeckOK Markenrecht, Kur/v. Bomhard/Albrecht, 30. Ed., § 142 Rn. 8; Zöllner in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 3 Rn. 20; zum UWG: Ahrens in Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 442; OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).
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