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   OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00   

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https://dejure.org/2000,13134
OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00 (https://dejure.org/2000,13134)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2000 - 2 Wx 14/00 (https://dejure.org/2000,13134)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 2 Wx 14/00 (https://dejure.org/2000,13134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Klageerledigungserklärung; Ausweisung einer Hausmeisterwohnung im Aufteilungsplan als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Zulässigkeit einer Neuregelung des Mitgebrauchs aller Wohnungseigentümer an einem in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 132
  • ZMR 2000, 628
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00
    Durch den vom Antragsteller angefochtenen mit Stimmenmehrheit gefassten Eigentümerbeschluss, wonach künftig die Fremdvermietung der in Rede stehenden Wohnung erfolgen soll, ist der Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer an diesem in Gemeinschaftseigentum stehenden Objekt neu geregelt worden, was gemäß § 15 Abs. 2 WEG mangels entgegenstehender Vereinbarung durch Teilungserklärung oder nachfolgenden Beschluss mit Stimmenmehrheit zulässig gewesen sein dürfte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 1999 WM 2000, 147 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung und in ausdrücklicher Abweichung vom Beschluss des OLG Zweibrücken vom 5. Juni 1986, NJW-RR 1986, 1338).

    Der Senat neigt daher der vom Bayerischen Obersten Landesgericht im Beschluss vom 14. Oktober 1999 (a.a.O.) in ausdrücklicher Abweichung vom Beschluss des OLG Zweibrücken vom 5. Juni 1986 (a.a.O.) vertretenen Auffassung zu, wonach ein Eigentümerbeschluss, der die entgeltliche Überlassung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Teilfläche an einen Dritten zulässt, das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht beeinträchtigt und deshalb wirksam mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, weil an die Stelle des Mitgebrauchs bei der Vermietung der Anteil an den Mieteinnahmen tritt.

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00
    Da die Wohnung Nr. 45 in der Teilungserklärung als Sondereigentum aufgeführt ist, der Aufteilungsplan aber diese Wohnung dem Gemeinschaftseigentum zuordnet, ist Sondereigentum an den hiervon betroffenen Räumen nicht entstanden (BGHZ 130, 159 = ZMR 1995, 521 m.w.N.) und der nur im Aufteilungsplan vermerkte Gebrauchszweck nicht verbindlich.
  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2000 - 2 Wx 14/00
    Vielmehr kommt ihm die Qualität eines Nutzungsvorschlags zu (vgl. BayObLG ZMR 2000, 234 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99

    Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch

    Der Senat folgt dieser Auffassung, die er in der Vergangenheit selbst mehrfach vertreten hat (vgl. WE 1993, 167, 168; ZMR 2000, 628 ff., 630).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Sofern als Aufteilungsplan nicht eine neue Bauzeichnung gefertigt wird, sondern eine schon vorliegende Bauzeichnung des Architekten Verwendung findet, kommt den Eintragungen des Architekten nur die Qualität eines Nutzungsvorschlages zu (Senat 2 Wx 14/00; BayObLG ZMR 2000, 234; OLG Schleswig FGPrax 1999, 15).
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    2 Z 160/91">BayObLGZ 1992, 1, 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; HansOLG ZMR 2000, 628, 630; Weitnauer-Lüke, WEG, 8. Auflage, 1995, § 15 Rdn 24).
  • LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00

    Zustimmung zu einem geplanten Bauvorhaben; Bestehen eines Schuldverhältnisses

    Bezeichnungen dieser Art sind nicht ohne weiteres verbindlich im Sinne einer Gebrauchsregelung, die nur durch Abänderungsvereinbarung aufgehoben werden könnte (HansOLG, Beschluß vom. 16.05.2000 - 2 Wx 14/00 - unter Hinweis auf das BayObLG in ZMR 2000, Seite 234, vergleiche ferner OLG Schleswig in FG Prax 1999, Seite 15).
  • LG München I, 20.09.2010 - 36 S 12740/10

    Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Beschlusses bei

    Dies entspricht im Übrigen auch der "alten" Rechtslage , wonach Mehrheitsbeschlüsse über die Durchführung von baulichen Veränderungen , wenn sie nicht durch Vereinbarung zugelassen waren , anfechtbar , aber regelmäßig nicht nichtig waren (BGH NJW 2000, 3500; BayObLG NZM 2001, 132, 134) .
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