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OLG Hamburg, 17.03.2004 - 14 U 160/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Fehlerhafte Beweiswürdigung - zwei widersprüchliche medizinische Privatgutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Begriff des wesentlichen Verfahrensmangels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.07.2003 - 331 O 390/02
- OLG Hamburg, 17.03.2004 - 14 U 160/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2004 - 14 U 160/03
Bei dieser Situation, dass nach Kenntnis des Gerichts auf der Grundlage des gehaltenen Parteivortrags - insoweit auch unstreitig - ein weiteres Privatgutachten vorliegt, welches zu abweichenden Ergebnissen kommt, handelt es sich nach Auffassung des Berufungsgerichts um eine vergleichbare Konstellation, wie sie der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.05.1993 (NJW 1993, 2382 f.) zugrunde lag: In jenem Fall hatten beide Parteien jeweils ein medizinisches Privatgutachten eingeholt, die sich in wesentlichen Punkten widersprachen.
- OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft …
Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens war auch im Hinblick auf die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Hans. OLG (Az. 14 U 160/03, Urteil v. 17.3.2004) nicht erforderlich, die sich auf eine Entscheidung des BGH vom 11.5.1993 (NJW 1993, 2382) bezog.