Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34459
OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13 (https://dejure.org/2014,34459)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 U 73/13 (https://dejure.org/2014,34459)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 U 73/13 (https://dejure.org/2014,34459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    ROCKET-AF-Studie

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 6 UWG
    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der Zitatwahrheit bei der Werbung mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie; Anforderungen an die wissenschaftliche Validität des Nachweises der Nichtunterlegenheit

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ergebnisse einer Studie dürfen in der Werbung für Arzneimittel verwendet werden, wenn die Studie wissenschaftlich valide ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5; UWG § 8; HWG § 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arzneimittelwerbung darf unter bestimmten Voraussetzungen Angaben über Ergebnisse einer Studie enthalten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 89 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Grundsatz der Zitatwahrheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 112
  • GRUR-RR 2015, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit unter dem Aspekt der Irreführung durch Stützung von werblichen Aussagen mit einer Studie, deren Autoren diese Aussagen nicht für erwiesen halten (vgl. BGH GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) liegt nicht vor, wenn mit den Ergebnissen einer Nichtunterlegenheitsstudie geworben wird, in deren Verlauf ein therapeutisch relevanter Wert deutlich niedriger als in anderen Studien gewesen ist (hier: TTR-Wert im Mittel bei 55%, in anderen Studien 64-68%), sofern die Autoren der Studie aus diesem Umstand selbst keine den Nachweis der Nichtunterlegenheit einschränkenden Schlüsse gezogen haben.

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit unter dem Aspekt der fehlenden wissenschaftlichen Validität der in Bezug genommenen Studie (vgl. BGH GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) ist nicht gegeben, wenn in der Fachinformation die Ergebnisse der Studie auch in Ansehung des fraglichen Werts als wissenschaftlich valide dargestellt werden.

    Gegen diesen Grundsatz der Zitatwahrheit wird zum einen verstoßen, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht, zum anderen aber auch dann, wenn die in Bezug genommene Studie selbst Zweifel erkennen lässt oer nur eine vorsichtige Bewertung vornimmt, die Werbung indessen diese Einschränkungen nicht erkennen lässt (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat PharmR 2007, 204, 206).

    Zur Frage des wissenschaftlichen Nachweises hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die in der Fachinformation enthaltenen Angaben in der Regel den im Zeitpunkt der behördlichen Zulassungsentscheidung maßgeblichen Stand der Wissenschaft wiedergeben und daher indizielle Bedeutung für den Nachweis der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung erlangen können (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 35 f., 43 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Denn die Fachinformation ist - wie auch die weiteren, im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren gem. §§ 22 bis 24 AMG einzureichenden Unterlagen - Gegenstand der Prüfung durch die Zulassungsbehörde (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 35 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Die Zulassung des Arzneimittels einschließlich des Inhalts der von der Zulassungsbehörde geprüften Fachinformation steht allerdings dann der Feststellung einer Irreführung nicht entgegen, wenn der Anspruchsteller im Rahmen der ihm diesbezüglich obliegenden Darlegungs- und Beweislast darlegt und ggf. beweist, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekanntgewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 43 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat PharmaR 2007, 204).

    Gegen diesen Grundsatz der Zitatwahrheit wird zum einen verstoßen, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht, zum anderen aber auch dann, wenn die in Bezug genommene Studie selbst Zweifel erkennen lässt oer nur eine vorsichtige Bewertung vornimmt, die Werbung indessen diese Einschränkungen nicht erkennen lässt (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat PharmR 2007, 204, 206).

  • LG Hamburg, 13.11.2012 - 312 O 501/11

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung mit Studienergebnissen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 13.11.2012, Geschäfts-Nr. 312 O 501/11, wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, 312 O 501/11, hat mit Urteil vom 13.11.2012 die einstweilige Verfügung zu Ziffern 1.b), 2.b) und 3.b) aufgehoben und insoweit den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 13.11.2012, Az. 312 O 501/11, den Antragsgegnerinnen bei Vermeidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verbieten,.

  • OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11

    Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Ein wissenschaftlich valider Nachweis der Nichtunterlegenheit ist nicht deshalb fachlich umstritten, weil die US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen hält (Abgrenzung zu Senat, PharmR 2013, 77).

    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 20.9.2012 (PharmR 2013, 77).

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Denn hat der Werbende mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben und diese in der Werbung als objektiv richtig hingestellt, ohne auf die Bedenken hinzuweisen und die Gegenmeinung zu erwähnen, so übernimmt er dadurch, dass er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet und eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für deren Richtigkeit, die er - abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 91, 848, 849 - Rheumalind II m.w.N.; Senat GRUR-RR 2002, 173).
  • OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 30/06

    Irreführende Werbung: Bewerbung eines rezeptfreien Homöopathikums innerhalb der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Wenn mit Studienergebnissen geworben wird, ohne dass auf Einzelheiten hingewiesen wird, die etwaige Einschränkungen der Aussagekraft der Studie zur Folge haben könnten, so versteht der Fachverkehr die beworbene Behauptung als durch die Studie wissenschaftlich hinreichend belegt (vgl. Senat PharmR 2007, 290; Magazindienst 2009, 662).
  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil v. 31.10.2013, Az. 3 U 171/12, NJW-RR 2014, 220) ist, wenn mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels nur Gegenstand gesonderter, im Antrag jeweils auf das Werbemittel bezogener Unterlassungsanträge sind, der Antrag jeweils auf ein Verbot gerichtet, das die einzelne Werbeangabe im konkreten werblichen Umfeld, aber losgelöst von den anderen, ebenfalls gesondert angegriffenen Angaben erfasst.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht