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OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Kfz-Führer bei einer mehrspurigen Kreuzung mit mehreren Lichtzeichen einen Rotlichtverstoß begeht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rotlichtverstoß kann grob fahrlässig sein
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 28.07.1995 - 10 U 2249/95
Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04
Soweit andere Entscheidungen von OLG zu diesem Problemkreis vorliegen (s. insbes. OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz VersR 2004, 728; OLG München NJW-RR 96, 407), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte allenfalls ähnlich, nicht jedoch identisch.Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 96, 407), auf die der Kl. sich stützt.
- OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 275/03
Rotlichtfall, Missdeutung eines akustischen Signals
Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04
Soweit andere Entscheidungen von OLG zu diesem Problemkreis vorliegen (s. insbes. OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz VersR 2004, 728; OLG München NJW-RR 96, 407), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte allenfalls ähnlich, nicht jedoch identisch. - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04
Nach der Rspr. des BGH ist die Missachtung des roten Ampellichts wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als grob fahrlässig zu bewerten; einen Grundsatz, nachdem dies stets als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls anzusehen ist, gibt es jedoch nicht (BGH NJW 2003, 1118). - OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Rotlichtverstoß
Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2004 - 14 U 80/04
Soweit andere Entscheidungen von OLG zu diesem Problemkreis vorliegen (s. insbes. OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477; OLG Koblenz VersR 2004, 728; OLG München NJW-RR 96, 407), sind die zugrunde liegenden Sachverhalte allenfalls ähnlich, nicht jedoch identisch.