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OLG Hamburg, 18.02.1983 - 2 UF 137/82 U |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf rückständigen und laufenden Unterhalt; Berechnung des Barbedarfs eines minderjährigen Kindes nach § 1610 BGB; Durch Internatsunterbringung verursachte Kosten als Teil des Unterhaltsbedarfs
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.07.1982 - 274 F 33/82
- OLG Hamburg, 04.02.1983 - 2 UF 137/82
- OLG Hamburg, 18.02.1983 - 2 UF 137/82 U
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1983 - 2 UF 137/82
Gleichwohl kann das zusätzliche Einkommen aus insgesamt 15 bezahlten Überstunden monatlich voll berücksichtigt werden, weil diese Mehrtätigkeit die übliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Jahresurlaub und Feiertagen nur um etwa 10 % und damit nur in geringen Umfang überstieg (vgl. BGH FamRZ 80, 984).Doch entspricht es Treu und Glauben, daß auch von dem hierauf entfallenden Arbeitseinkommen - wie in Fällen von Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit - noch die Hälfte dem für den Unterhalt des Klägers heranzuziehenden Einkommen zugeschlagen wird (vgl. hierzu BGH FamRZ 80, 984;… Soergel-Lange, BGB, 11. Aufl., § 1603 Anm. 2).
- BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 324/81
Übernahme von Privatschulkosten
Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1983 - 2 UF 137/82
Die dadurch verursachten besonderen Kosten muß der Beklagte als Teil des Bedarfs hinnehmen, weil sie auf einer sachlich gerechtfertigten erzieherischen Maßnahme der Mutter des Klägers als Inhaberin der elterlichen Sorge beruhen (vgl. BGH FamRZ 83, 48).