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   OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03   

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https://dejure.org/2004,30880
OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03 (https://dejure.org/2004,30880)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2004 - 9 U 146/03 (https://dejure.org/2004,30880)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 9 U 146/03 (https://dejure.org/2004,30880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZErtG) als gesetzliches Leitbild eines Altersvorsorgevertrages; Anwendungsbereich des AltZertG; Maßgeblichkeit von§ 176 Wechselgesetz (WG) bei Kündigungen von Altersvorsorgeverträgen i.S.d. AltZertG zum Zwecke der Beendigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZErtG) als gesetzliches Leitbild eines Altersvorsorgevertrages; Anwendungsbereich des AltZertG; Maßgeblichkeit von § 176 Wechselgesetz ( WG ) bei Kündigungen von Altersvorsorgeverträgen i.S.d. AltZertG zum Zwecke der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
    Richtig ist ferner auch, dass im Verfahren nach dem Unterlassungsklagen-Gesetz grundsätzlich die kundenfeindlichste Auslegung der zu prüfenden Klausel heranzuziehen ist (vgl. BGHZ 114, S. 238, 241; BGHZ 139, S. 190.199; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz Kommentar; 9. Aufl., § 5, Rz. 6, und § 9, Rz. 31).
  • LG Hamburg, 11.07.2003 - 324 O 577/02

    Vereinbarkeit einer in einem Rentenversicherungsvertrag verwendeten Klausel mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LandgerichtsHamburg, Zivilkammer 24, vom 11.7.2003 (Az.: 324 O 577/02) wiefolgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
    Richtig ist ferner auch, dass im Verfahren nach dem Unterlassungsklagen-Gesetz grundsätzlich die kundenfeindlichste Auslegung der zu prüfenden Klausel heranzuziehen ist (vgl. BGHZ 114, S. 238, 241; BGHZ 139, S. 190.199; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz Kommentar; 9. Aufl., § 5, Rz. 6, und § 9, Rz. 31).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
    Denn die Zillmerung als solche ist - wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9.5.2001 (NJW 2001, S. 2014, 2017) ausgeführt hat - grundsätzlich zulässig; die Regelung des § 65 Nr. 2 VAG, wonach Höchstbeträge für das Zillmern durch Rechtsverordnung festgesetzt werden sollen, setzt die Zulässigkeit sogar voraus.
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