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   OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06   

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https://dejure.org/2007,5883
OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06 (https://dejure.org/2007,5883)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2007 - 5 U 128/06 (https://dejure.org/2007,5883)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2007 - 5 U 128/06 (https://dejure.org/2007,5883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtsverletzung durch eine Projektbezeichnung eines länderübergreifenden Forschungsprojekts; Erheblichkeit einer voraussichtlichen kommerziellen Vermarktung und Kennzeichnung eines Produkts unter der Projektbezeichnung; Vorliegen einer Erstbegehungsgefahr aufgrund ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Markenrechtliche Ansprüche bei Verwendung einer Projektbezeichnung aussschliesslich im wissenschaftlichen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    An die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen, als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft (BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck).

    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Ihre Beurteilung erfordert vielmehr eine Gesamtbetrachtung (BGH GRUR 03, 800, 803 - Schachcomputerkatalog).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 155/98

    Möbel-Umtauschrecht; Erfüllung des Umtauschverlangens

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Selbst wenn im Rahmen eines einheitlichen Textes in größeren Abständen einzelne Worte bei gleicher Größe der Lettern durch Fettdruck herausgehoben sind, ist die Annahme erfahrungswidrig, der durchschnittlich informierte und verständige Leser werde den normal gesetzten Zwischentext mit dem Auge überspringen und ausschließlich die herausgehobenen Textbestandteile wahrnehmen (BGH GRUR 00, 1106, 1107 - Möbel-Umtauschrecht).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Anders als für die durch einen begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, besteht für den Fortbestand der Erstbegehungsgefahr keine Vermutung (BGH GRUR 89, 432, 434 - Kachelofenbauer).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Stehen einzelne Angaben in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Stehen einzelne Angaben in einer in sich geschlossenen Darstellung, so dürfen sie nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden (BGH WRP 05, 886, 887 - Internet-Versandhandel; BGH GRUR 05, 438, 441 - Epson-Tinte; BGH GRUR 96, 367, 368 - Umweltfreundliches Bauen; BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).
  • BGH, 03.07.1968 - I ZR 45/66

    Auslösung einer besonderen Gütevorstellung durch die Verwendung örtlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Im Wettbewerbsrecht ist zu der parallelen Fragestellung in der Rechtsprechung u.a. anerkannt, dass ein Erfahrungssatz, wonach z.B. ein Etikettenaufdruck mit längerem Text von dem Verbraucher nicht gelesen wird, nicht existiert (BGH GRUR 69, 277, 279 - Whisky).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, dass die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH WRP 01, 1076, 1079 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 116, 117 - Topfguckerscheck; BGH GRUR 93, 53, 55 - Ausländischer Inserent; BGH WRP 92, 311, 312 - Systemunterschiede).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 60/89

    "VISPER"; Gebrauch einer Kennzeichnung für ein Ergebnis universitärer Forschung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 128/06
    Das Landgericht hat zutreffend auf die insoweit einschlägige BGH-Rechtsprechung (BGH GRUR 91, 607 - VISPER) hingewiesen und diese auszugsweise zitiert.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

  • OLG München, 19.11.2015 - 29 U 1136/15

    Galileo Control Center - Beschreibende Verwendung der Bezeichnung des

    Die Verwendung einer Bezeichnung für ein Forschungsprojekt, das noch nicht zu marktreifen Waren oder Dienstleistungen geführt hat, erfolgt nicht im geschäftlichen Verkehr (vgl. EuG a. a. O. Tz. 117; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 309, 310 - INMAS; BGH GRUR 1991, 607, 608 - VISPER; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. § 14 Rn. 49).
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