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   OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14   

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https://dejure.org/2014,52714
OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,52714)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.07.2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,52714)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 9 U 16/14 (https://dejure.org/2014,52714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Werkvertrag - Vertragspflichten eines Brandsanierers

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Brandsanierer ist kein Rechtsberater!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Brandsanierer ist kein Rechtsberater! (IBR 2015, 366)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 12.12.2013 - 322 O 100/12
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.12.2013, Az. 322 O 100/12, wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 12.12.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg zum Az. 322 O 100/12 wird die Beklagte antragsgemäß verurteilt, an den Kläger EUR 21.925,09 zzgl.

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Wird diese Schwelle im konkreten Fall von der erlittenen Beeinträchtigung vornehmlich wegen ihres geringen, nur vorübergehenden Einflusses auf das Allgemeinbefinden nicht überschritten, dann kann es schon an einer Grundlage für die geldliche Bewertung eines Ausgleichsbedürfnisses fehlen (vgl. BGH NJW 1992, 1043).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 114/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schockschadenersatz bei Verletzung oder Tötung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1991, 704; NJW 2012, 1730) hat der Schädiger grundsätzlich auch für die psychischen Auswirkungen eines von ihm zu verantwortenden Unfalls einzustehen.
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 1991, 704; NJW 2012, 1730) hat der Schädiger grundsätzlich auch für die psychischen Auswirkungen eines von ihm zu verantwortenden Unfalls einzustehen.
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.07.2014 - 9 U 16/14
    Für das Verständnis einer vertraglichen Vereinbarung (vgl. §§ 133, 157 BGB) sind in erster Linie deren Wortlaut und objektiver Sinn maßgebend (BGH NJW 1995, 3258).
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