Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4661
OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98 (https://dejure.org/2000,4661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 Wx 120/98 (https://dejure.org/2000,4661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 Wx 120/98 (https://dejure.org/2000,4661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Teilungserklärung; Wohnungseigentum; Vollmacht; Genehmigung; Unterlassen; Abgeschlossenheitsbescheinigung; Wohnungsgrundbuch; Zustimmung; Verzug; Zustellung; Gerichtsbeschluss

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § ... 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; ZPO § 550; ; ZPO § 87 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 121 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 285; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 289 Satz 2; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 Satz 2; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer am Beschlußverfahren; Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung einer Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 318 T 190/97
  • OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 60
  • ZMR 2001, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Dieses Risiko, das jeder Schuldner ausnahmslos trägt, kann die Verzögerung der geschuldeten Leistung niemals nach § 285 BGB entschuldigen (BGH NJW-RR 1990, 160, 161).

    Als ausnahmslos zu vertretendes Prozeßrisiko sind aber nur Irrtümer über Sachfragen, den Tatsachenstoff eines Prozesses oder über die Beweisbarkeit einzustufen (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894); der BGH hat den Begriff des Prozeßrisikos ausdrücklich auf eine "nicht ganz klare Sachlage" beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 160, 161).

    Lediglich unvorhersehbare Ereignisse, wie eine plötzliche Änderung der Rechtsprechung, sind nicht zu vertreten (BGH VersR 1990, 153).

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Ein Schuldner ist aber nur bei einem unverschuldeten Rechtsirrtum entlastet (RGZ 156, 113, 120; BGH NJW 1972, 1045, 1046; Palandt/Heinrichs § 285 BGB Rn 4), dem Antragsgegner ist dagegen Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

    An den Entlastungsbeweis eines Schuldners, der einen Rechtsirrtum vorträgt, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1972, 1045).

  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 2 Wx 46/95

    Begründung von Wohneigentum an älterem Mehrfamilienhaus ; Einräumung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Die Antragsteller begehren von dem Antragsgegner Schadensersatz wegen der verzögerten Genehmigung der Änderung einer Teilungserklärung, nachdem die Verpflichtung des Antragsgegners zur Mitwirkung an der Änderung im vorangegangenen Verfahren 102 II 327/94 in drei Instanzen, letztlich durch Beschluß des Senats vom 16. Januar 1996 (2 Wx 46/95 - Anl. AS 5), festgestellt worden ist.

    vom 26. Oktober 1987 zur Genehmigung der Änderungserklärungen vom 18. Februar und vom 5. April 1994 verpflichtet war, steht aufgrund der rechtskräftigen Vorentscheidungen in dem Verfahren 102 II 327/94 - 318 T 192/94 - 2 Wx 46/95 zwischen den Beteiligten bindend fest.

  • BGH, 14.03.1990 - IV ZR 334/88

    Brandverursachung - Wegwerfen von Zigarrenresten - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Als ausnahmslos zu vertretendes Prozeßrisiko sind aber nur Irrtümer über Sachfragen, den Tatsachenstoff eines Prozesses oder über die Beweisbarkeit einzustufen (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894); der BGH hat den Begriff des Prozeßrisikos ausdrücklich auf eine "nicht ganz klare Sachlage" beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 160, 161).

    In diesem Fall kann ein Rechtsirrtum einer Partei unverschuldet sein, zum Beispiel wenn das zuständige Gericht plötzlich von der bisherigen Rechtsprechung abweicht (vgl. BGH VersR 1990, 893, 894).

  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Wie das Landgericht im Anschluß an BGHZ 131, 346, 354 ohne Rechtsverstoß dargelegt hat, ist das Verschulden auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Antragsgegner bei der Bildung seiner eigenen Überzeugung mit Sorgfalt vorgegangen ist.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Dies gilt aber dann nicht, wenn er trotz einer sorgfältigen Bildung der eigenen Meinung mit einer abweichenden Beurteilung durch das Gericht rechnen mußte (vgl. BGHZ 89, 296, 303), weil ein Obsiegen in einem Gerichtsverfahren nicht ausschließlich von der Rechtslage, sondern zum Beispiel auch von der Beweisbarkeit bestimmter Tatsachen abhängt.
  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68

    Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Hierzu reicht es für einen Rechtsunkundigen grundsätzlich zwar aus, fachkundigen Rechtsrat einzuholen und sein Verhalten danach auszurichten (vgl. BGH NJW 1970, 463, 464).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Zu diesen Ausnahmen gehören unter anderem Schadensersatzprozesse eines Wohnungseigentümers mit dem Verwalter (vgl. BGH NJW 1992, 182, 183).
  • RG, 01.03.1911 - III 79/10

    Kündigungsrecht des Mieters; Frist zur Hebung eines Mangels

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Dem Landgericht ist darin beizupflichten, daß dieser Begriff nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ausgelegt werden kann, weil diese auch für die Auslegung von Rechtsgeschäften gilt (vgl. RGZ 75, 354, 357).
  • RG, 12.11.1937 - VII 22/37

    1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
    Ein Schuldner ist aber nur bei einem unverschuldeten Rechtsirrtum entlastet (RGZ 156, 113, 120; BGH NJW 1972, 1045, 1046; Palandt/Heinrichs § 285 BGB Rn 4), dem Antragsgegner ist dagegen Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht