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OLG Hamburg, 18.10.2001 - 10 UF 51/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich; Grobe Unbilligkeit ; Familienunterhalt; Selbstständig; Ehe; Scheidung; Ehezeitanteil; Rentenanwartschaft
- Judicialis
BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § ... 1372 ff.; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 e Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; FGG § 53 b Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2002, 585
- FamRZ 2002, 1257
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.05.1982 - IVb ZB 550/80
Einbeziehung von Versorgungsansprüchen aufgrund eines Leibgedinges in den …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2001 - 10 UF 51/01
Hierfür genügt es grundsätzlich nicht, dass - wie vorliegend - der Berechtigte aufgrund des Erwerbes von Rentenanwartschaften außerhalb der Ehezeit im Ergebnis eine höhere Altersversorgung erreichen wird, als der Verpflichtete (BGH NJW 1982, 2557); auch der Umstand, dass der Verpflichtete voraussichtlich in die Sozialhilfebedürftigkeit abrutschen wird, steht einer Durchführung des Versorgungsausgleiches grundsätzlich nicht entgegen (BGH NJW 1989, 1998). - BGH, 18.05.1988 - IVb ZB 109/87
Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenrente im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2001 - 10 UF 51/01
Hierfür genügt es grundsätzlich nicht, dass - wie vorliegend - der Berechtigte aufgrund des Erwerbes von Rentenanwartschaften außerhalb der Ehezeit im Ergebnis eine höhere Altersversorgung erreichen wird, als der Verpflichtete (BGH NJW 1982, 2557); auch der Umstand, dass der Verpflichtete voraussichtlich in die Sozialhilfebedürftigkeit abrutschen wird, steht einer Durchführung des Versorgungsausgleiches grundsätzlich nicht entgegen (BGH NJW 1989, 1998). - BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 34/86
Berücksichtigung vor der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften
Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2001 - 10 UF 51/01
Weiter gegen eine Durchführung des Versorgungsausgleiches spricht - als hier zu berücksichtigender typischer ehebedingter Nachteil (vgl. BGH FamRZ 1988, 489, 491) - auch der Umstand, dass die einzige längere Lücke im Versicherungsverlauf der Antragstellerin (1975 - 1978) offenbar auf die Betreuung des gemeinsamen Kindes der Parteien zurückzuführen ist; die ihr gutgebrachten Kindererziehungszeiten können diesen Nachteil nur teilweise ausgleichen. - BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80
Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel
Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2001 - 10 UF 51/01
Zu beachten ist jedoch die Grundintention des Versorgungsausgleiches, dem Berechtigten zu einer eigenständigen Alterssicherung oder doch wenigstens einem Grundstock hierfür zu verhelfen (BGH NJW 81, 1733).