Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13   

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https://dejure.org/2013,47436
OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13 (https://dejure.org/2013,47436)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2013 - 5 W 31/13 (https://dejure.org/2013,47436)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 5 W 31/13 (https://dejure.org/2013,47436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 5 MarkenG, § 4 Nr 10 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Verwendung eines mit einer Word-/Bildmarke identischen Zeichens als Schlüsselwort für eine App; gezielte Wettbewerbsbehinderung durch Beeinflussung des Suchergebnisses in einem App Store

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur wettbewerbswidrigen Suchmanipulation von Apps im Apple App-Store

  • aufrecht.de

    Unzulässige Suchmaschinen-Optimierung bei iPhone-Apps

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrecht und App-Stores: Fremde Marke darf zur Bewerbung der eigenen App genutzt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fremde Marke darf zur Bewerbung der eigenen App genutzt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenrechte im App-Store

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Keyword-Advertising im AppStore

  • schadenfixblog.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Markenrecht und App-Stores: Fremde Marke darf zur Bewerbung der eigenen App genutzt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Suchmaschinen-Optimierung bei iPhone-Apps

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Gericht untersagt bestimmte Art von Suchmaschinenoptimierung im Apple-App-Store

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    SEO im App-Store

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beeinflussung von App Store gezielte Behinderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • schadenfixblog.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Markenrecht und App-Stores: Fremde Marke darf zur Bewerbung der eigenen App genutzt werden

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidrige Optimierung von App Store-Suchergebnissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 490
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13
    Dabei teilt der Senat die Auffassung der Antragstellerin, dass dieses Begehren bereits als minus in dem ursprünglichen Hauptantrag mit enthalten ist (vgl. BGH GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken) und auf dessen Grundlage zugesprochen werden kann, ohne dass es deshalb eines Rückgriffs auf den gestellten Hilfsantrag bedürfte.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13
    In dem Umstand, dass bei der Eingabe eines fremden Unternehmenskennzeichens (oder einer Marke) als Suchwort auch eine Anzeige eines Mitbewerbers erscheint, liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allein noch keine unangemessene Beeinflussung potenzieller Kunden (BGH GRUR 2011, 828, 831 Tz. 35 - bananabay II; BGH GRUR 2009, 500, 502 Tz. 23 - Beta Layout).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13
    In dem Umstand, dass bei der Eingabe eines fremden Unternehmenskennzeichens (oder einer Marke) als Suchwort auch eine Anzeige eines Mitbewerbers erscheint, liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allein noch keine unangemessene Beeinflussung potenzieller Kunden (BGH GRUR 2011, 828, 831 Tz. 35 - bananabay II; BGH GRUR 2009, 500, 502 Tz. 23 - Beta Layout).
  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13
    Dessen ungeachtet tritt der Senat der Beurteilung des Landgerichts bei, dass die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere der Entscheidung EuGH GRUR 2010, 641, 642 - Bananabay - jedenfalls dann auf eine derartige Situation entsprechend anwendbar sind, wenn die als rechtsverletzend beanstandete App den markenrechtlich geschützten Suchbegriff nicht enthält, auch ansonsten keinerlei Hinweise auf eine wirtschaftliche bzw. organisatorische Verbindung zu dem Markeninhaber bietet und erst nachrangig nach der App des Markeninhabers, dessen Marke als Schlüsselwort verwendet wird, erscheint.
  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Die Annahme einer Beeinträchtigung der Markenfunktion im vorliegenden Fall, in dem bei Eingabe der Marke als Wort ausschließlich Produkte von Mitbewerbern des Markeninhabers angezeigt werden, steht daher auch nicht im Widerspruch zu einer Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR 2014, 490 - Elitepartner), auf die sich die Antragsgegnerin beruft.
  • OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15

    Amazon: keine Markenverletzung durch Autocomplete-Funktion

    In die gleiche Richtung deutet auch die Entscheidung des OLG Hamburg "Elitepartner" (GRUR 2014, 490 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 16/15

    Markenmäßige Benutzung durch Beeinflussung der Suchfunktion einer

    Die Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass das OLG Hamburg in der Entscheidung "Elitepartner" (GRUR 2014, 490) abweichende Grundsätze aufgestellt hätte.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 20 U 78/15
    Keiner Feststellungen bedarf es im vorliegenden Fall dazu, ob der verständige Internetnutzer mit der Anzeige eines Suchergebnisses rechnet, das ausschließlich Produkte des Markeninhabers bzw. mit diesem in Beziehung stehender Anbieter aufweist und nicht etwa sog. "gemischte Treffer" aus Produkten des Markeninhaber und Drittprodukten (so aber OLG München, Urteil vom 12.05.2016, Az. 29 U 3500/15 - Ortlieb, zitiert nach: juris entgegen LG Berlin MMR 2015, 816 bzw. - betreffend die Anzeige "gemischter" Suchergebnisse in einem App-Store - OLG Hamburg, GRUR 2014, 490 - Elitepartner).

    Die Annahme einer Beeinträchtigung der Markenfunktion im vorliegenden Fall steht auch nicht im Widerspruch zur "Elitepartner"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (GRUR 2014, 490), da dieser eine Fallkonstellation zugrunde lag, dass bei der Eingabe eines geschützten Zeichens als Suchwort in der Suchfunktion des "Apple App-Store" das Produkt eines Mitbewerbers noch vor dem Produkt des Zeicheninhabers angezeigt wurde.

  • LG Berlin, 02.06.2015 - 91 O 47/15

    Markenschutz: Markenverletzung und vergleichende Werbung durch Ergebnisliste der

    Zudem tritt die Kammer der Beurteilung des OLG Hamburg bei, dass die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung des EuGH in GRUR 2919, Seite 641 - Bananabay, jedenfalls dann auf die hiesige Situation entsprechend anzuwenden sind, wenn die als rechtsverletzend beanstandete Anzeige den markenrechtlich geschützten Suchbegriff nicht enthält und auch ansonsten keinerlei Hinweise auf eine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zu dem Markeninhaber bietet (OLG Hamburg in GRUR 2014, Seite 490).
  • LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
    Die Beklagten können sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass das OLG Hamburg in der Entscheidung "Elitepartner" (GRUR 2014, 490) abweichende Grundsätze aufgestellt hätte.
  • OLG Hamburg, 24.09.2015 - 5 U 43/14

    Markenverletzungsverfahren: Anzeige eines Fremdprodukts nach Eingabe der Marke in

    Mit Beschluss vom 19.06.2013 (Senat GRUR 2014, 490) hatte der Senat in einer Sachverhaltskonstellation, in der bei Eingabe des Begriffs "Elite-Partner" im Apple AppStore auch eine App von "Parship" im allgemeinen Suchergebnis angezeigt wurde, einen Markenverstoß verneint.
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