Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderunen der Klagebefugnis eines Lizenznehmers; Grundsätze zur künstlichen Marktabschottung; Vertrieb eines Medikamentes mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung im Inland; Umpackung beim europäischen Parallelimport unter Markenersetzung; Gegenstand der Berufung ...
- Judicialis
MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; BGB § 242; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.12.2002 - 312 O 465/02
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 181
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (25)
- OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.
Diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen, und zwar seit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - dort zu einer Markenverletzung wegen fehlender Vorabinformation) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.
- OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
(ccc) Der Senat hat zum Umfang der geschuldeten Auskunft bei markenverletzendem Parallelimport früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003, 3 U 117/00).Der Senat hatte allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.
Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
- BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93
Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.). - OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene zwar einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00). - BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00
Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin). - BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99
"Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Rechnungslegung zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III). - OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02
Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Die nur teilweise Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn kann dadurch berücksichtigt werden, dass für die Bezifferung eines Schadens im Wege der Schadensschätzung ein pauschaler Abschlag vom Gewinn vorgenommen wird (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 274). - OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
Markenzeichenrecht: Zum Vorliegen einer objektiven Zwangslage beim …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Deswegen kann den Parallelimporteur z. B. das bloße Kostenrisiko zur Klärung der Markenkollision nicht in eine Zwangslage führen, wohl aber etwa die Notwendigkeit, vor Beginn des Parallelimports erst in einem (langwierigen) Prozess mit dem Dritt-Markeninhaber die Rechtslage auszuloten (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR 2002, 446). - EuGH, 08.04.2003 - C-244/00
van Doren + Q
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Diese Regel ist demgemäß nur dann mit Art. 28, 30 EG vereinbar, wenn sie nicht dazu führt, die nationalen Märkte abzuschotten (EuGH GRUR 2003, 512 - Stüssy). - BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem …
- BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
- BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89
Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels
- BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93
"Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber …
- EuGH, 11.11.1997 - C-349/95
Loendersloot
- BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84
"Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem …
- EuGH, 11.07.1996 - C-71/94
Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99
"Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von …
- OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 166/02
Vertrieb eines aus der EU parallelimportierten Arzneimittels mit markenrechtlich …
- EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
- BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98
ZOCOR
- EuGH, 12.10.1999 - C-379/97
Upjohn
- EuGH, 01.07.1999 - C-173/98
Sebago und Maison Dubois
- EuGH, 23.04.2002 - C-143/00
Boehringer Ingelheim u.a.
- EuGH, 11.07.1996 - C-232/94
MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 5/03
Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung beim EU-Parallelimport von Arzneimitteln
In einem vorangegangenen Rechtsstreit gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) hat die Klägerin mit der Beanstandung, die Beklagten hätten aus Portugal das "ZOMIG"-Arzneimittel parallelimportiert und nach Umkennzeichnung in "Mi-xxxx" in Deutschland vertrieben, die beiden hiesigen Beklagten u. a. auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen.In dem anderweitigen Rechtsstreit (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) habe es wegen der Umkennzeichnung des parallelimportierten "ZOMIG"-Arzneimittels in "Mi-xxxx" zwischen den Parteien einen Schriftwechsel gegeben (Anlagen B 2-3), sie (die Beklagten) hätten die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und ausdrücklich zur Geschäftsgrundlage gemacht, dass keine Ansprüche "aus der Marke Zolmig geltend gemacht" würden (Anlage B 2).