Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hamburg
§ 1066 BGB, § 1089 BGB, § 2033 Abs 1 BGB, § 2174 BGB, § 2190 BGB
Vermächtnis in Form eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden Miterbenstellung des Erblassers - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1089, 2033, 2174
Nießbrauch an Erbanteil; Eintragung eines Nießbrauchsvermerks an Nachlassgrundstück - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Einordnung der Zuwendung eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden Miterbenstellung des Erblassers; Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 2174 ; BGB § 2190
Rechtliche Einordnung der Zuwendung eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden Miterbenstellung des Erblassers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nießbrauch an einem Miterbenanteil als Gegenstand eines Vermächtnisses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nießbrauch an einem Miterbenanteil als Gegenstand eines Vermächtnisses
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.03.2013 - 318 O 187/12
- OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13
- BGH, 16.11.2016 - IV ZR 457/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1881
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76
Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13
Vorgeschlagen wird insofern eine Eintragung im Sinne von "Nießbrauch am Erbteil des ... für ..." (…Schöner/Stöber, Rz. 1366; OLG Hamm, DNotZ 1977, 376 = OLGZ 1977, 283 = RPfl 1977, 136 m.w.N.; vgl. auch RGZ 90, 232, 237 zum Pfandrecht: Die Eintragungsformel hat dahin zu lauten, dass der Anteil des verpfändenden Miterben an dem ungeteilten Nachlass verpfändet sei).Eine spätere Entscheidung des OLG Hamm (DNotZ 1977, 376 = RPfl 1977, 136 = OLGZ 1977, 283) betraf sodann die Eintragung von Nießbrauchsrechten an Gesellschaftsanteilen, die zugeteilte Grundstücksanteile zum Gegenstand hatten.
- BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81
Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13
Eine Unklarheit ergibt sich letztlich auch nicht aus der Entscheidung des BGH in NJW 1984, 731 (= FamRZ 1984, 165 = MDR 1984, 384).
- OLG München, 23.08.2022 - 8 U 1186/22
Kostenbeteiligung des Nießbrauchers
Der Erbe sollte vielmehr aufgrund des Vermächtnisses verpflichtet sein, ein dingliches Recht betreffend besagte Räumlichkeiten bzw. Grundstücksanteile des Anwesens zur umfassenden Nutzung durch den Beklagten, d.h. einen Nießbrauch gem. 873 BGB durch Einigung und Eintragung zu begründen (…Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15.Auflage 2012, S.567 Rz. 1359, 1360; OLG Hamburg Urt. v. 19.8.2015 - 2 U 16/13, BeckRS 2016, 6247 Rn. 23, beck-online). - LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Erbteil …
Die entsprechende (deklaratorische) Eintragung im Grundbuch, die verlautbart, dass der Gesamthandsanteil des Antragstellers belastet ist und der die Regelung des § 2033 Abs. 2 BGB nicht entgegen steht, ist ebenfalls nicht an die Zustimmung der Miterben gebunden (vgl zum Ganzen Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. August 2015 - 2 U 16/13 - juris - unter Bezugnahme auf Rspr des Reichsgerichts <RGZ 90, 232>).