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   OLG Hamburg, 20.02.2003 - 3 U 26/99   

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https://dejure.org/2003,9461
OLG Hamburg, 20.02.2003 - 3 U 26/99 (https://dejure.org/2003,9461)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2003 - 3 U 26/99 (https://dejure.org/2003,9461)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 3 U 26/99 (https://dejure.org/2003,9461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pachtvertrag über Tankstelle; Bezugsbindung im Sekundärverkaufsbereich; Androhung der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses; Vorliegen positiver Forderungsverletzung (pFV/pVV); Erhöhte Einkaufspreise; Abschluss eines Tankstellenvertrages und Shopvertrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 138; ; BGB § 249; ; BGB § 826; ; GWB § 26 a. F.

  • prewest.de PDF

    §§ 133, 138, 249, 826 BGB; § 26 a.F. GWB
    Tankstellenvertrag - Kündigungsandrohung - Shop-Geschäft und Lieferbedingungen

  • europa.eu PDF, S. 50

    Tankstellenpachtvertrag: Haftung des verpachtenden Mineralölunternehmens bei Kündigungsandrohung zur Erzwingung einer Vertragsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Mineralölunternehmen wegen Androhung der Kündigung eines Tankstellenvertrages - Kausalität zwischen behaupteter Pflichtverletzung und Schadenseintritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Androhung der ordentlichen Kündigung, Rechtsmissbrauch, Schikane, Ausnutzung der Abhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2003 - 3 U 26/99
    (c) Etwas anderes ergibt sich vorliegend nicht aus der vom Kläger herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der allerdings in der grundlosen Kündigung eines Mietverhältnisses eine positive Forderungsverletzung begründet wird, die den Kündigenden im Falle des Verschuldens zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 89, 296, 302; BGH WM 1988, 553, 555).

    (aa) Im ersten Falle (BGHZ 89, 296, 302) ging es um die Kündigung eines Mietvertrages über ein unbebautes Grundstück für den Kundenparkplatz eines Möbelhauses.

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2003 - 3 U 26/99
    Davon ist auszugehen, wenn für die Zweithandlung des Geschädigten kein rechtfertigender Anlass bestand, jene durch das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert wurde und eine ungewöhnliche Reaktion auf das Ereignis darstellt (BGH NJW 1997, 250).
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 17/68

    Tankstellenrabatt, TStH, Sittenwidrigkeit eines HVV

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2003 - 3 U 26/99
    Allerdings hat der Bundesgerichtshofes die Kündigung eines Tankstellenvertrages als sittenwidrig gemäß 138 BGB angesehen, weil der dortige Pächter die Einführung eines belastenden Rabattsystems abgelehnt und die Gegenseite das zum Anlass für die Kündigung des Tankstellenvertrages genommen hatte (BGH NJW 1970, 855).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5 U 5669/07

    Gewerberaummiete: Zugesagte Errichtung von Büroeinheiten in den Obergeschossen

    Des Weiteren erlangte die Klägerin durch die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts die Möglichkeit einer "Änderungskündigung" - etwa zur Durchsetzung eingeschränkter Betriebszeiten - (vgl. Hans. OLG, Urteil vom 20.02.2003 - 3 U 26/99, GRUR-RR 2003, 325) ohne sich der Notwendigkeit auszusetzen, trotz Angebots eines geänderten Vertrages die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung und damit die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung nachzuweisen.
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