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   OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07   

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OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,6869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,6869)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 U 161/07 (https://dejure.org/2008,6869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 87b, 87a, 31 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwendung von zuvor von einem anderen Unternehmen übermittelten Markterhebungsdaten; Schutzfähigkeit von Investitionen in die Datenbankerstellung durch den Datenbankhersteller ; Begriff "wesentlicher Teile einer Datenbank"; Öffentliche Wiedergabe in der ...

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 87 a; ; UrhG § 87 b Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Abschlagsdaten"; Schutzfähigkeit der Investitionen in die Erstellung einer Datenbank; Begriff des "wesentlichen Teils einer Datenbank"; Begriff der "öffentlichen Wiedergabe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, so weit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

    Die Einräumung über den Vertragszweck hinausgehender Nutzungsrechte kann hingegen nur dann angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).

    Nur ausnahmsweise kann ein solcher Wille auch ohne ausdrückliche Erklärung aus sonstigen Umständen geschlossen werden, wenn gewährleistet ist, dass die in Rede stehende Vertragspartei die Notwendigkeit einer entsprechenden Erklärung ihres rechtsgeschäftlichen Willens kennt (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

    Dies bedeutet, dass im Allgemeinen nur die jeweiligen Nutzungsrechte stillschweigend eingeräumt sind, die für das Erreichen des Vertragszwecks unerlässlich sind (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

    Denn der Zweckübertragungsgedanke kommt gerade auch dann zum Zug, wenn es darum geht, die Grenzen des - sich ganz in einer Nutzungsart haltenden - Nutzungsrechts zu bestimmen (BGH WRP 214, 217 - SPIEGEL-CD-ROM; BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Gleiches gilt für den Begriff des "Vervielfältigens" i.S.d. § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG (BGH GRUR 05, 857, 859 - HIT-BILANZ).

    Ein Verwender eignet sich die Investitionen des Datenbankherstellers deshalb an, wenn er dessen Daten nutzt und es ihm damit erschwert, ähnliche Werke zur Amortisierung seiner Investitionen auf den Markt zu bringen (BGH GRUR 05, 857, 859 - HIT-BILANZ).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Fehlt eine ausdrückliche Regelung, so ist von dem nach dem gesamten Vertragsinhalt von den Parteien übereinstimmend verfolgten Vertragszweck und dem danach vorausgesetzten Bedürfnissen der Vertragspartner auszugehen und zu fragen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Einräumung von Nutzungsrechten zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III).

    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH WRP 04, 1497 - Comic-Übersetzungen III; BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; BGHZ 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, so weit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH WRP 04, 1498 - Comic-Übersetzungen III; BGH GRUR 79, 637, 638 - White Christmas).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Zwar sind die Begriffe der Richtlinie "Entnahme" und "Weiterverwendung" mit Rücksichtnahme auf das mit der Richtlinie verfolgte Ziel in einer weitgefassten Bedeutung zu verstehen, also dahin auszulegen, dass sie sich auf jede Handlung beziehen, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investitionen anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investitionen zu amortisieren (EuGH GRUR 05, 244, 248 - BHB-Pferdewetten).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Das Ziel des Schutzrechts sui generis aus Art. 7 Abs. 1 der "Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.96 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken" (Datenbank-RL) besteht darin, einen Schutz gegen die widerrechtliche Aneignung der Ergebnisse der finanziellen und beruflichen Investitionen sicherzustellen, die für die Beschaffung und das Sammelns des Inhalts einer Datenbank getätigt wurden (EuGH GRUR 05, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 05, 254, 256 - Fixtures-Fußballspielpläne II).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Das Ziel des Schutzrechts sui generis aus Art. 7 Abs. 1 der "Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.96 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken" (Datenbank-RL) besteht darin, einen Schutz gegen die widerrechtliche Aneignung der Ergebnisse der finanziellen und beruflichen Investitionen sicherzustellen, die für die Beschaffung und das Sammelns des Inhalts einer Datenbank getätigt wurden (EuGH GRUR 05, 252, 253 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 05, 254, 256 - Fixtures-Fußballspielpläne II).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07
    Er wird daher einhellig auch auf die Einwilligung der Inhaber von Leistungsschutzrechten angewandt (BGH WRP 03, 393, 395 - EROC III).
  • OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 166/04

    Urheberrechtsverletzung: Gesamtwürdigung aller Umstände bei Plagiatsvorwurf;

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Die Berufung der Beklagen ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, Urt. v. 20.2.2008 - 5 U 161/07, juris).
  • OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09

    AUTOBINGOOO II - Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung "Toll Collect" des Senats ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 ), wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16.4.2009 ausgeführt hat.
  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

    Zwar hat der Senat in einem früheren Verfahren die Auffassung vertreten, dass der Begriff "wesentliche Teile der Datenbank" nicht nutzerbezogen zu verstehen sei, sondern eine Kumulation der Nutzung von Einzeldatensätzen stattfinden müsse ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 - Toll Collect; bislang noch nicht veröffentlicht ).
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