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   OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17   

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https://dejure.org/2018,34022
OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17 (https://dejure.org/2018,34022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2018 - 2 W 63/17 (https://dejure.org/2018,34022)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 2 W 63/17 (https://dejure.org/2018,34022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 26 FamFG, § 2064 BGB, § 2229 Abs 4 BGB
    Erbscheinsverfahren: Feststellung der Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des Erblassers

  • RA Kotz

    Erbschein - Testierunfähigkeit bei Demenzerkrankung des Erblassers

Kurzfassungen/Presse

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit bei Demenz - Gerichtliche Feststellung im Erbscheinsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    b) Zutreffend sind das Nachlassgericht und der Sachverständige weiter davon ausgegangen, dass eine geistige Erkrankung der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung nicht entgegensteht, wenn diese von der Erkrankung unbeeinflusst ist und dass es letztlich um die Feststellung geht, ob die letztwillige Verfügung frei von krankheitsbedingten Störungen zustande gekommen ist (Herzog, ZErb 2016, 34, 38, Nw. in Fn. 69; BayObLG FamRZ 2002, 1066).

    Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG, FamRZ 2002, 1066, 1068, OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 870, 871; vgl. auch die Darstellung bei Frieser/Potthast, ErbR 2017, 114, 119 ff, 122).

    Auch das BayObLG hat hervorgehoben, dass es auf die konkreten Verhaltensweisen des Erblassers für die Beurteilung der Testierfähigkeit mehr ankommt als auf den genauen hirnorganischen Befund (FamRZ 2002, 1066, 1068; vgl auch OLG München, FGPrax 2007, 274, 276).

    Zur Prüfung des sachlichen Gehalts und der logischen Schlüssigkeit gehört insbesondere die Prüfung, ob die Ausführungen des Gutachtens den Begriff der Testierunfähigkeit erfüllen und ob sie für deren Bejahung oder Verneinung eine an dem zutreffenden Begriff der Testierunfähigkeit orientierte, nachvollziehbare Begründung liefern (BayObLG, FamRZ 2002, 1066, 1067).

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    Bestätigt wird diese Auffassung durch eine Entscheidung des OLG München (ergangen zum FGG alter Fassung, ZEV 2008, 37, 38 = MDR 2008, 212), dass den Freibeweis gebilligt hat, wenn der objektive Inhalt der Aussagen im Vordergrund steht, nicht die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen, wenn also eine Würdigung der von den Zeugen berichteten Beobachtungen hinsichtlich des Verhaltens des Erblassers auch ohne einen unmittelbaren Eindruck vom Zeugen möglich ist.

    a) Testierunfähig ist - verkürzt ausgedrückt -, wer nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritte zu handeln (ständige Rechtsprechung, Nachweise etwa bei OLG München, FGPrax 2007, 274, 276).

    Auch das BayObLG hat hervorgehoben, dass es auf die konkreten Verhaltensweisen des Erblassers für die Beurteilung der Testierfähigkeit mehr ankommt als auf den genauen hirnorganischen Befund (FamRZ 2002, 1066, 1068; vgl auch OLG München, FGPrax 2007, 274, 276).

  • OLG München, 06.07.2017 - 31 Wx 409/16

    Aufhebung der Kostenentscheidung des Nachlassgerichts wegen nicht angefallener

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    Unter dem Begriff des Verfahrens im Sinne des FamFG und damit auch im Sinne des GNotKG ist nämlich stets das konkrete Nachlassverfahren und nicht das gesamte Nachlassverfahren nach dem Tode einer Person als Ganzes zu verstehen, denn jedes dieser Verfahren ist selbständig und hat grundsätzlich sein eigenes Schicksal (OLG München, B.v. 6.7.2017, Az. 31 Wx 409/16 Kost, ErbR 2017, 635).
  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    Aufgrund der klinischen Erfahrungen wird heute überwiegend vertreten, den Begriff des luziden Intervalls gänzlich aufzugeben (vgl. nur Losch, ZErb 2017, 188, 192 m.w.N; Herzog, ZErb 2016, 34, 40; Cording, ZEV 2010, 115, 120; OLG München, FamRZ 2014, 246, 247; schon Rasch/Bayerl, Lebensversicherungsmedizin 1985, 3 ff).
  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    In jedem Falle trägt derjenige, der sich vor dem Hintergrund eines chronisch-progredienten Verlauf auf ein luzides Intervall beruft, dafür die Feststellungslast (BayObLG, FamRZ 1994, 1137; FamRZ 2006, 68, 70).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    In jedem Falle trägt derjenige, der sich vor dem Hintergrund eines chronisch-progredienten Verlauf auf ein luzides Intervall beruft, dafür die Feststellungslast (BayObLG, FamRZ 1994, 1137; FamRZ 2006, 68, 70).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.02.2018 - 2 W 63/17
    Das Gericht hat die Anknüpfungstatsachen selbst festzustellen und dem Sachverständigen als Grundlage seiner gutachterlichen Äußerung vorzugeben (BayObLG, FamRZ 2002, 1066, 1068, OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 870, 871; vgl. auch die Darstellung bei Frieser/Potthast, ErbR 2017, 114, 119 ff, 122).
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Bei der Beurteilung solcher luzider Intervalle hält der Senat die vom OLG Hamburg (2 W 63/17, Beschluss vom 20. Februar 2018, Rn. 94 - 96 bei juris) vertretene Auffassung, und zwar nicht nur für den Fall von Demenzerkrankungen, für zutreffend:.
  • OLG Dresden, 25.01.2019 - 17 W 1000/18

    Testierunfähigkeit eines oder beider Ehegatten bei Errichtung eines

    Sich in diesem vorgegebenen Rahmen bewegend, konnte das Nachlassgericht die Anknüpfungstatsachen, mithin die Wahrnehmungen zu den Verhaltensweisen und Krankheitsbildern, zunächst durch schriftliche Befragung von Zeugen erheben und sodann das strenge Beweisverfahren zur medizinisch-psychiatrischen Würdigung dieser tatsächlichen Feststellungen einleiten (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 20.02.2018, Az.: 2 W 63/17, zitiert nach Juris Rn. 24 f).
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