Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufungsverfahren; Verbot der Durchführung sog. "Sparschwein-Wochen"; Unzulässige Sonderveranstaltung i.S.d. § 7 Abs. 1 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Judicialis
UWG § 7 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.06.2000 - 315 O 230/00
- OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97
RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Für die Frage, ob ein angekündigter Verkauf innerhalb oder außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet, ist - unter strenger Berücksichtigung der Merkmale des Einzelfalls - auf das Gesamtbild der Anzeige abzustellen (BGH WRP 99, 1159, 1161 - RUMMS!).Gewinnen die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund einer Ankündigung den Eindruck, das werbende Unternehmen unterbreche z.B. aus Anlass der "Sparschwein"-Wochen den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlass und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, ist sie als Ankündigung einer Sonderveranstaltung anzusehen, die nur unter den besonderen - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (BGH WRP 01, 1182, 1184 - Jubiläumsschnäppchen; BGH WRP 99, 1159, 1161 - RUMMS!; BGH GRUR 97, 476, 477 - Geburtstagswerbung III).
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97
Wir dürfen nicht feiern
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Dies zieht zu Recht auch die Beklagte nicht in Zweifel, denn dem Kläger gehört - jedenfalls mittelbar über andere Verbände (vgl. BGH WRP 99, 1163, 1165 - Wir dürfen nicht feiern) - eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden an, die ihre Waren oder gewerblichen Leistungen auf demselben Markt vertreiben. - BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96
Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Sie muss sich deshalb aus der Sicht des Verkehrs von den Verkehrsformen absetzen, die sonst in der Branche üblich sind (BGH GRUR 98, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III).
- BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Gewinnen die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund einer Ankündigung den Eindruck, das werbende Unternehmen unterbreche z.B. aus Anlass der "Sparschwein"-Wochen den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlass und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, ist sie als Ankündigung einer Sonderveranstaltung anzusehen, die nur unter den besonderen - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (BGH WRP 01, 1182, 1184 - Jubiläumsschnäppchen; BGH WRP 99, 1159, 1161 - RUMMS!; BGH GRUR 97, 476, 477 - Geburtstagswerbung III). - BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99
Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Gewinnen die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund einer Ankündigung den Eindruck, das werbende Unternehmen unterbreche z.B. aus Anlass der "Sparschwein"-Wochen den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlass und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, ist sie als Ankündigung einer Sonderveranstaltung anzusehen, die nur unter den besonderen - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (BGH WRP 01, 1182, 1184 - Jubiläumsschnäppchen; BGH WRP 99, 1159, 1161 - RUMMS!; BGH GRUR 97, 476, 477 - Geburtstagswerbung III). - BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 44/01
Denn wenn tatsächlich derartige Werbeprospekte, die den unzutreffenden Anschein einer Sonderveranstaltung erwecken, nicht nur bei der Beklagten, sondern auch bei ihren Mitbewerbern in regelmäßigen Abständen von wenigen Wochen erscheinen, so handelt es sich dabei um eine nicht im Einklang mit der Verkehrserwartung stehende Vernachlässigung bzw. Missachtung der guten kaufmännischen Sitten; ein derartiges Verhalten wäre nicht geeignet, die angesichts der Werbung bestehenden Erwartungen der angesprochenen Verkehrkreise im Hinblick auf eine besondere Kaufgelegenheit zu erschüttern oder nachhaltig zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung).
- OLG Hamburg, 20.03.2003 - 5 U 185/02
Zum Begriff Sonderangebote wenn nicht nur einzelne nach Güte und Preis …
Im übrigen hat der Senat in seiner Entscheidung "Sparschweinwochen" in der Sache 5 U 44/01 vom 20.03.2002 (OLG Rep. 02, 369) ausgeführt:.