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   OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06   

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https://dejure.org/2006,15302
OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06 (https://dejure.org/2006,15302)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2006 - 13 AR 13/06 (https://dejure.org/2006,15302)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 13 AR 13/06 (https://dejure.org/2006,15302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung einer Wohngeldforderung und Umlageforderung zur Insolvenztabelle; Sofortige Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss der Prozessabteilung; Entfallen der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Schaffung einer ausschließlichen örtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    b) Der nach § 17a Abs. 4 S. 2 GVG analog i.V.m. § 567 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbare Verweisungsbeschluss der Prozessabteilung des Amtsgerichts Hamburg (zur Anfechtbarkeit vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2852; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FGG, 15. Aufl. 2003, § 1 Rdz. 19) ist ebenfalls rechtskräftig geworden.

    Immerhin jedoch ist der Zuständigkeitsstreit zwischen Streitgericht und Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit wegen der Unterschiede der Verfahrensordnungen wie ein Rechtswegstreit nach §§ 17a ff. GVG analog zu entscheiden (BGH, NJW 1995, 2851, 2852).

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    (OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1079; siehe auch zu § 577 ZPO a.F. BayObLG NJW-RR 1992, 597 und OLG Koblenz, FamRZ 1991, 100, 101; ferner Zöller/Gummer, 24. Aufl. 2004, § 569 Rdz. 4 unter Aufgabe der in der 23. Aufl. vertretenen ablehnenden Auffassung).

    b) Dass der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg erst nach dem die Zuständigkeit verneinenden Beschluss des Amtsgerichts Rostock rechtskräftig wurde, beseitigt seine Bindungswirkung nicht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1440, 1441; BayObLG, NJW-RR 1992, 597).

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z AR 3/03

    Berücksichtigung der Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses - Bindung,

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 46 Abs. 1 S. 3 WEG - abgesehen von der hier nicht gegebenen Verletzung des rechtlichen Gehörs - nur dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLG, Beschluss v. 23.10.2003, Az. 2Z AR 3/03; BayObLG, ZMR 2003, 853; siehe auch - für Fälle des § 281 ZPO - BGH NJW 1984, S. 740; BGH NJW-RR 1993, S. 1091; BGH NJW 1993, S. 1273).

    Die Rechtsprechung hat etwa einen Verweisungsbeschluss für willkürlich gehalten, der offensichtlich unrichtig war (BayObLG, Beschluss v. 23.10.2003, Az. 2Z AR 3/03).

  • BGH, 13.10.1983 - I ARZ 408/83

    Einschlägige Zuständigkeit bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen einem Gericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    Im Falle eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit und einem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - hier: Wohnungseigentumssachen - zuständigen Gericht findet diese Vorschrift aus Gründen der Prozessökonomie anerkanntermaßen analog Anwendung (BGH NJW 1984, 740; BayObLG NJW-RR 2002, 1024; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 36 Rdz. 38).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 46 Abs. 1 S. 3 WEG - abgesehen von der hier nicht gegebenen Verletzung des rechtlichen Gehörs - nur dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLG, Beschluss v. 23.10.2003, Az. 2Z AR 3/03; BayObLG, ZMR 2003, 853; siehe auch - für Fälle des § 281 ZPO - BGH NJW 1984, S. 740; BGH NJW-RR 1993, S. 1091; BGH NJW 1993, S. 1273).

  • OLG Koblenz, 06.09.1990 - 11 WF 864/90

    Sofortige Beschwerde; Urteilsberichtigung; Greifbare Gesetzeswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    (OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1079; siehe auch zu § 577 ZPO a.F. BayObLG NJW-RR 1992, 597 und OLG Koblenz, FamRZ 1991, 100, 101; ferner Zöller/Gummer, 24. Aufl. 2004, § 569 Rdz. 4 unter Aufgabe der in der 23. Aufl. vertretenen ablehnenden Auffassung).
  • OLG Hamburg, 18.04.2002 - 13 AR 6/02

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses; Erfüllungsort am

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    Ist hingegen die dem Verweisungsbeschluss zugrunde liegende Rechtsauffassung vertretbar, so kommt die Einstufung als willkürlich nicht in Betracht (Hans. OLG Hamburg, MDR 2002, 1210; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 16.2.2004, Az. 15 AR 1/04).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 46 Abs. 1 S. 3 WEG - abgesehen von der hier nicht gegebenen Verletzung des rechtlichen Gehörs - nur dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLG, Beschluss v. 23.10.2003, Az. 2Z AR 3/03; BayObLG, ZMR 2003, 853; siehe auch - für Fälle des § 281 ZPO - BGH NJW 1984, S. 740; BGH NJW-RR 1993, S. 1091; BGH NJW 1993, S. 1273).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    a) Der die Zuständigkeit verneinende Beschluss des Amtsgerichts Rostock ist infolge Ablaufs der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nach §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG (zur Anfechtbarkeit vgl. BGH NJW 2002, 3709) seit dem 24.3.2006 rechtskräftig.
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 46 Abs. 1 S. 3 WEG - abgesehen von der hier nicht gegebenen Verletzung des rechtlichen Gehörs - nur dann, wenn die Verweisung objektiv willkürlich ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLG, Beschluss v. 23.10.2003, Az. 2Z AR 3/03; BayObLG, ZMR 2003, 853; siehe auch - für Fälle des § 281 ZPO - BGH NJW 1984, S. 740; BGH NJW-RR 1993, S. 1091; BGH NJW 1993, S. 1273).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98

    Das zuerst mit der Sache befasste Gericht i.S.v. § 36 Abs. 2 ZPO ist nicht das

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06
    b) Dass der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg erst nach dem die Zuständigkeit verneinenden Beschluss des Amtsgerichts Rostock rechtskräftig wurde, beseitigt seine Bindungswirkung nicht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1440, 1441; BayObLG, NJW-RR 1992, 597).
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

  • OLG Koblenz, 03.01.2003 - 3 W 775/02

    Lauf der Beschwerdefrist bei nicht verkündeten oder förmlich zugestellten

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Verweisung auf Grund

  • BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen

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