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   OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18   

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https://dejure.org/2018,54255
OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18 (https://dejure.org/2018,54255)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2018 - 4 U 60/18 (https://dejure.org/2018,54255)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 4 U 60/18 (https://dejure.org/2018,54255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch wenn die Partei bei Vertragsschluss den Formmangel kennt, kann sie sich später darauf berufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Mietverträgen mit einer GbR

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Schriftformmangels

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Wahrung der Schriftform bei Unterzeichnung durch GbR-Gesellschafter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch wenn die Partei bei Vertragsschluss den Formmangel kennt, kann sie sich später darauf berufen! (IMR 2019, 323)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2019, 1055
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZR 35/11

    Schriftformerfordernis für Mietvertrag: Unterschrift nur eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Denn sonst lässt sich der vorliegenden Urkunde nicht eindeutig entnehmen, ob der Vertrag mit den vorhandenen Unterschriften, auch für die und in Vertretung der anderen Vertragsparteien, zustande gekommen ist oder ob die Wirksamkeit des Vertrags so lange hinausgeschoben sein soll, bis auch die weiteren Vertragsparteien diesen unterschrieben haben (BGH NJW 2002, 3389 ; NJW 2008, 2178 , Rn. 25 f.; NJW 2013, 1082 , Rn. 10).

    Der BGH hat dies mehrfach auch ausdrücklich für die Gesellschafter einer GbR entschieden (NJW 2003, 3053 ; NJW 2004, 1103 ; NJW 2013, 1082 , Rn. 10; dazu in Abgrenzung zum als Gesellschaftsorgan unterzeichnenden Vorstandsmitglied einer AG: BGH NJW 2015, 2034 , Rn. 17).

  • BGH, 22.04.2015 - XII ZR 55/14

    Gewerberaummietmietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Der BGH hat dies mehrfach auch ausdrücklich für die Gesellschafter einer GbR entschieden (NJW 2003, 3053 ; NJW 2004, 1103 ; NJW 2013, 1082 , Rn. 10; dazu in Abgrenzung zum als Gesellschaftsorgan unterzeichnenden Vorstandsmitglied einer AG: BGH NJW 2015, 2034 , Rn. 17).

    Bei einer solchen Gestaltung folgen die Zweifel an der Vollständigkeit der Unterschriftsleistung unmittelbar aus der Urkunde selbst (vgl. auch BGH NJW 2015, 2034 , Rn. 21).

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Denn sonst lässt sich der vorliegenden Urkunde nicht eindeutig entnehmen, ob der Vertrag mit den vorhandenen Unterschriften, auch für die und in Vertretung der anderen Vertragsparteien, zustande gekommen ist oder ob die Wirksamkeit des Vertrags so lange hinausgeschoben sein soll, bis auch die weiteren Vertragsparteien diesen unterschrieben haben (BGH NJW 2002, 3389 ; NJW 2008, 2178 , Rn. 25 f.; NJW 2013, 1082 , Rn. 10).
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Der BGH hat dies mehrfach auch ausdrücklich für die Gesellschafter einer GbR entschieden (NJW 2003, 3053 ; NJW 2004, 1103 ; NJW 2013, 1082 , Rn. 10; dazu in Abgrenzung zum als Gesellschaftsorgan unterzeichnenden Vorstandsmitglied einer AG: BGH NJW 2015, 2034 , Rn. 17).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Der BGH hat dies mehrfach auch ausdrücklich für die Gesellschafter einer GbR entschieden (NJW 2003, 3053 ; NJW 2004, 1103 ; NJW 2013, 1082 , Rn. 10; dazu in Abgrenzung zum als Gesellschaftsorgan unterzeichnenden Vorstandsmitglied einer AG: BGH NJW 2015, 2034 , Rn. 17).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Denn sonst lässt sich der vorliegenden Urkunde nicht eindeutig entnehmen, ob der Vertrag mit den vorhandenen Unterschriften, auch für die und in Vertretung der anderen Vertragsparteien, zustande gekommen ist oder ob die Wirksamkeit des Vertrags so lange hinausgeschoben sein soll, bis auch die weiteren Vertragsparteien diesen unterschrieben haben (BGH NJW 2002, 3389 ; NJW 2008, 2178 , Rn. 25 f.; NJW 2013, 1082 , Rn. 10).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog.

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 60/18
    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formwidrigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre (BGH NJW 2017, 3772 , Rn. 24).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19

    Kündigung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Kündigungserklärung - Schriftform

    Hiervon kann nur dann abgewichen werden, wenn der Unterzeichner durch weitere Zusätze bei seiner Unterschrift für den Rechtsverkehr hinreichend erkennbar verdeutlicht, dass sein Handzeichen zugleich die erforderlichen Handzeichen der übrigen Personen ersetzen soll, etwa durch den Vertretungszusatz "in Vertretung" ("i.V.") idealerweise unter namentlicher Benennung der übrigen Erklärenden, genügen kann uU der Zusatz "in Auftrag" ("i.A."; bezeichnet idR bloße Botenstellung, vgl. zur weitergehenden Auslegung dieses Zusatzes: BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 15; LAG Nürnberg 8. Juni 2000 - 2 Ta 65/00 - zu II 2 b cc der Gründe, NZA-RR 2000, 547) oder bildhaft durch Hinzufügung eines autorisierten Firmenstempels an die Unterschrift (OLG Hamburg 20. Dezember 2018 - 4 U 60/18 - zu II 1 der Gründe mwN, BeckRS 2018, 42020; BGH 23. Januar 2013 - XII ZR 35/11 - Rn. 14).

    Umso mehr bedarf es einer Klarstellung dieses Vertretungsverhältnisses durch den Handelnden bei Leistung der Unterschrift (vgl. auch OLG Hamburg 20. Dezember 2018 - 4 U 60/18 - zu II 1 der Gründe mwN, BeckRS 2018, 42020).

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