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   OLG Hamburg, 21.06.2006 - II - 123/05 - 1 Ss 179/05, II - 123/05, 1 Ss 179/05   

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OLG Hamburg, 21.06.2006 - II - 123/05 - 1 Ss 179/05, II - 123/05, 1 Ss 179/05 (https://dejure.org/2006,30180)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - II - 123/05 - 1 Ss 179/05, II - 123/05, 1 Ss 179/05 (https://dejure.org/2006,30180)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - II - 123/05 - 1 Ss 179/05, II - 123/05, 1 Ss 179/05 (https://dejure.org/2006,30180)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Dahinstehen kann, ob bezüglich des Eingangs der staatsanwaltschaftlichen Revisionsfernkopie das in den Faxsendeleisten wiedergegebene Datum zutreffend und der anders lautende amtsgerichtliche Eingangsstempel (zu dessen Eigenschaft als öffentliche Urkunde vgl. BGH, NJW 1998, 461) demgemäß als Falschbeurkundung - mit der Folge der Beseitigung der aus § 415 ZPO folgenden Beweiskraft - anzusehen ist (was - aus zahlreichen anderen Fällen senatsbekannt - überaus wahrscheinlich ist) oder ob die Faxsendeleisten der staatsanwaltschaftlichen Fernkopie unzutreffend, weil seitens der Staatsanwaltschaft manipuliert waren (was abwegig erscheint und wofür es nicht den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt gibt); ungeachtet der bestehenden Datendifferenz war der Rechtsmitteleingang in jedem Fall rechtzeitig.
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Schon aus diesem Grunde kann das Urteil - selbst hinsichtlich seiner objektiven Feststellungen - keinen Bestand haben (siehe nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 8; BGH, wistra 2006, 181, 182, 183).
  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Dabei setzen sich die (auch) die Geschäftsordnung zur Blankettausfüllung heranziehenden Meinungen nicht damit auseinander, dass parlamentarische Geschäftsordnungen nach herrschender Meinung (vgl. BVerfGE 1, 144, 148; HmbVerfG, HmbJVBl 1976, 39, 42 = DVBl 1976, 444, 446) Satzungen darstellen und nach dem Satzungscharakter als autonomem Binnenrecht deren Bindungswirkung sich nicht auf außenstehende Dritte (Zuhörer) erstreckt (dazu BVerfG, a.a.O.; Drexelius/Weber, a.a.O., Art. 18 Anm. 3; a.A. bei Delegation wie in Art. 40 Abs. 2 S. 1 GG, 18 Abs. 2 S. 1 HVerf Jarass/Pieroth, a.a.O., Rdn. 5; siehe auch Schneider, a.a.O., Art. 40 Rdn. 13, 15), weshalb die Dritten nur dem Hausrecht unterworfen sind (vgl. David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2. Aufl., Art. 18 Rdn. 16, 18, 40; Klein, a.a.O., Art. 40 Rdn. 65, 70, 157; Achterberg/Schulte in von Mangoldt/Klein/Starke, GG, 4. Aufl., Art. 40 Rdn. 62 - 65).
  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfasst nicht die Frage, ob die Berufung nach § 313 StPO hätte angenommen werden können; für die rechtliche Zulässigkeit der Sprungrevision kommt es auf die Frage, ob der Revisionsführer nach dieser Vorschrift eine Berufung hätte durchführen können oder nicht, nicht an (siehe dazu nur BGHSt 40, 395, 397; BayObLG, StV 1993, 572 f; Kuckein in KK-StPO, 5. Aufl., § 335 Rdn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 04.06.1986 - 3 Ss 71/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Nach anderen ist maßgeblich die Ordnungsgewalt/Sitzungsgewalt (OLG Celle, NStZ 1986, 410; Dicke in Umbach/Clemens, GG, Art. 40 Rdn. 39; Kretschmer in Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 10. Aufl., Art. 40 Rdn. 47, 48; wohl auch Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 106 b Rdn. 2).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Die Hamburgische Verfassung nimmt dabei die mindestens seit der Zeit der Weimarer Republik fortgeltende verfassungsrechtliche Tradition auf, als deren Kernpunkt seit je anerkannt ist die Autonomie des Parlaments als obersten Repräsentativorgans des Volkes, dessen Funktionsfähigkeit den benötigten Schutz erfahren muss (siehe dazu Perels in Anschütz/Thoma, Handbuch des Deutschen Staatsrechts Bd. 1, 1930, § 55 A, D; Giese, Die Verfassung des Deutschen Reiches, 8. Aufl. 1931, Art. 28 Anm. 3; BVerfGE 44, 308, 314; Klein, a.a.O., Art. 40 Rdn. 30; Drexelius/Weber, Die Hamburger Verfassung, 2. Aufl. 1972, Art. 18 Anm. 3; zur Frage parlamentarischen Gewohnheitsrechtes neben der geschriebenen Geschäftsordnung auch Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl., Art. 40 Rdn. 6).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Schon aus diesem Grunde kann das Urteil - selbst hinsichtlich seiner objektiven Feststellungen - keinen Bestand haben (siehe nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 8; BGH, wistra 2006, 181, 182, 183).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Schon aus diesem Grunde kann das Urteil - selbst hinsichtlich seiner objektiven Feststellungen - keinen Bestand haben (siehe nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 8; BGH, wistra 2006, 181, 182, 183).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - II-123/05
    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfasst nicht die Frage, ob die Berufung nach § 313 StPO hätte angenommen werden können; für die rechtliche Zulässigkeit der Sprungrevision kommt es auf die Frage, ob der Revisionsführer nach dieser Vorschrift eine Berufung hätte durchführen können oder nicht, nicht an (siehe dazu nur BGHSt 40, 395, 397; BayObLG, StV 1993, 572 f; Kuckein in KK-StPO, 5. Aufl., § 335 Rdn. 16 m.w.N.).
  • AG Kassel, 14.03.2007 - 800 II 146/06

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Haustürschließregelung

    Durch rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung vom 22.02.2006 in der Fassung vom 01.06.2006 (800 II 123/05 WEG) wurde jenen Wohnungseigentümern auf Antrag des damaligen Antragstellers aufgegeben es zu unterlassen, den Schließmechanismus der Hauseingangstür außer betrieb zu setzen.

    Der Antragsteller nimmt insoweit auch Bezug auf sein schriftsätzliches Vorbringen in dem Verfahren 800 II 123/05 WEG.

    Die Antragsgegner stellen die Gegenanträge festzustellen, dass der in der Eigentümerversammlung vom 15.11.2006 zu Tagesordnungspunkt 3 a gefasste Beschluss über eine Gebrauchsregelung der Hauseingangstür zum Haus ..., ... wirksam ist, inhaltlich der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht und durch diesen Beschluss der Eigentümergemeinschaft der Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 22.02.2006, Az.: 800 II 123/05 WEG seine Erledigung gefunden hat.

  • OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07

    Wohnungseigentum: Schließregelung betreffend die Hauseingangstür eines gemischten

    Daran störte sich zumindest der Antragsteller und erwirkte in dem vor dem Amtsgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 800 II 123/05 WEG geführten Verfahren einen inzwischen rechtskräftigen Beschluss vom 22.02.2006, berichtigt unter dem 01.06.2006 und dem 22.06.2006.
  • VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 3/12

    Normauslegungsantrag

    Das entspricht einer verbreiteten Ansicht zur Rechtsqualität parlamentarischer Geschäftsordnungen (vgl. zum Meinungsstand Klein in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 40 Rn. 59 ff., Stand: Januar 2012) und gilt unabhängig davon, dass sich nach dem Charakter parlamentarischer Geschäftsordnungen als autonomes Binnenrecht deren Bindungswirkung nicht auf außenstehende Dritte erstreckt (HVerfG, Urteil vom 5.11.1975 - HVerfG 1/75, HmbJVBl. 1976, 39, 42; BVerfG, Urteil vom 6.3.1952 - 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 144, juris Rn. 20 ff.; HansOLG, Urteil vom 21.6.2006 - II - 123/05 - 1 Ss 179/05, NStZ-RR 2007, 233, juris Rn. 34; Drexelius/Weber, Die Hamburger Verfassung, 2. Aufl. 1972, Art. 18 Anm. 3; Bernzen/Sohnke, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 1977, Art. 18 Rn. 8; David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2. Aufl. 2004, Art. 18 Rn. 39 f., Art. 65 Rn. 67).
  • VerfG Hamburg, 27.03.2012 - HVerfG 2/12

    " Hapag Lloyd "

    Das entspricht einer verbreiteten Ansicht zur Rechtsqualität parlamentarischer Geschäftsordnungen (vgl. zum Meinungsstand Klein in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 40 Rn. 59 ff., Stand: Januar 2012) und gilt unabhängig davon, dass sich nach dem Charakter parlamentarischer Geschäftsordnungen als autonomes Binnenrecht deren Bindungswirkung nicht auf außenstehende Dritte erstreckt (HVerfG, Urteil vom 5.11.1975 - HVerfG 1/75, HmbJVBl. 1976, 39, 42; BVerfG, Urteil vom 6.3.1952 - 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 144, juris Rn. 20 ff.; HansOLG, Urteil vom 21.6.2006 - II - 123/05 - 1 Ss 179/05, NStZ-RR 2007, 233, juris Rn. 34; Drexelius/Weber, Die Hamburger Verfassung, 2. Aufl. 1972, Art. 18 Anm. 3; Bernzen/Sohnke, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 1977, Art. 18 Rn. 8; David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2. Aufl. 2004, Art. 18 Rn. 39 f., Art. 65 Rn. 67).
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