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OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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UWG § 1; BGB § 823 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Schutzrechtsverwarnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 308 O 9/00
- OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 145
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/99
Cat Stevens
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Der Rechtsstreit ist in der Berufungsinstanz unter dem Aktenzeichen 3 U 104/99 vor dem Senat anhängig.Der Senat hat mit dem zeitgleich verkündeten Berufungsurteil in dem Rechtsstreit 3 U 104/99 ( = 308 O 333/98) entschieden, dass die Antragsgegnerin aus abgeleitetem Recht Inhaberin der Rechte des Tonträgerherstellers an Tonaufnahmen ist, die auf den von der Antragstellerin vertriebenen streitgegenständlichen CDs von C und B enthaltenen sind.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird wegen der weiteren Einzelheiten auf das Senatsurteil vom 21.09.2000 in dem Rechtsstreit 3 U 104/99 308 O 333/98) Bezug genommen.
Zu dieser hat der Senat in seinem heute verkündeten Urteil in dem Parallelrechtsstreit 3 U 104/99 erstmalig in einem für die Antragsgegnerin günstigen Sinne entschieden.
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93
Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Hierauf hat die Rechtsprechung wiederholt hingewiesen (BGH WRP 95, 489, 491 - Abnehmerverwarnung).Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Abnehmerverwarnung" (WRP 95, 489, 491) ausdrücklich verlangt hat, dass der Abmahnende bereits in dem Verwarnungsschreiben über den Stand eines Patentrechtsverletzungsverfahrens informiert, lag dem eine andere Sachverhaltsgestaltung zugrunde.
- BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96
"Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Hierzu hat er auch deshalb Veranlassung, weil der Bundesgerichtshof von dem Verwarner bei einem ungeprüften Schutzrecht ein höheres Maß an Nachprüfung verlangt als bei einem Vorgehen aus einem geprüften Schutzrecht (BGH GRUR 97, 741, 742 - Chinaherde).
- BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61
Kindernähmaschinen
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Deshalb ist die Frage der Wettbewerbs- bzw. Rechtswidrigkeit von Schutzrechtsverwarnungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang auch in erster Linie für die Fälle entschieden worden, in denen der Adressat objektiv zu Unrecht verwarnt worden ist (BGH GRUR 63, 255, 257 - Kindernähmaschinen; BGH GRUR 67, 490, 494 -Pudelzeichen; BGH GRUR 79, 332, 334 - Brombeerleuchte). - BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70
Verschulden des Verwarners
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Daran anknüpfend war die Frage zu beantworten, welche Sorgfaltspflichten dem Verwarner aufzuerlegen und welche Verschuldensmaßstäbe anzuwenden sind, wenn der Abmahnende die Rechtslage zwar geprüft, aber im Ergebnis unrichtig beurteilt hat (BGH WRP 74, 145, 146, 148 - maschenfester Strumpf). - BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76
Brombeerleuchte
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Deshalb ist die Frage der Wettbewerbs- bzw. Rechtswidrigkeit von Schutzrechtsverwarnungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang auch in erster Linie für die Fälle entschieden worden, in denen der Adressat objektiv zu Unrecht verwarnt worden ist (BGH GRUR 63, 255, 257 - Kindernähmaschinen; BGH GRUR 67, 490, 494 -Pudelzeichen; BGH GRUR 79, 332, 334 - Brombeerleuchte). - BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62
Pudelzeichen
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 43/00
Deshalb ist die Frage der Wettbewerbs- bzw. Rechtswidrigkeit von Schutzrechtsverwarnungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang auch in erster Linie für die Fälle entschieden worden, in denen der Adressat objektiv zu Unrecht verwarnt worden ist (BGH GRUR 63, 255, 257 - Kindernähmaschinen; BGH GRUR 67, 490, 494 -Pudelzeichen; BGH GRUR 79, 332, 334 - Brombeerleuchte).
- LG Düsseldorf, 08.05.2008 - 4a O 67/08
Übertragungspapier für Tintenstrahldruck
Die gegenteilige Ansicht der Antragsgegnerinnen (gestützt durch OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 145) vermag nicht zu überzeugen.