Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31737
OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,31737)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,31737)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,31737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Innenausgleich zwischen dem Halter der Zugmaschine und dem Halter des Aufliegers nach der VVG-Änderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsansprüche einer belgischen Versicherung aus Anlass eines Verkehrsunfalls; Regressmöglichkeit des Halters einer Zugmaschine gegenüber dem Halter eines Anhängers im Innenverhältnis seit Einführung der selbstständigen Gefährdungshaftung für Anhänger durch das 2. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.06.1994 - 9 U 81/94

    Anhänger; Verlieren eines Reserverades während der Fahrt; Unfallfolgen; Haftung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06
    Das gilt auch, wenn der Anhänger - wie vorliegend - während der durch die Zugmaschine betriebenen Fahrt Zubehörteile verliert (vgl. OLG Köln VersR 1995, 163 zu § 10 a AKB m.w.N.).
  • OLG München, 19.12.1997 - 10 U 2963/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06
    Diese Norm, die in § 10 a AKB umgesetzt wurde, sah nicht nur die Erstreckung der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs auf vom Anhänger verursachte Schäden vor, sondern aus ihr wurde nach der bis dahin geltenden Rechtslage zugleich auch die Anordnung einer vorrangigen Haftung für den Innenausgleich der Versicherer hergeleitet (vgl. OLG München NZV 1999, 124, 125; Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl. 2002, § 10 a AKB Rdnr. 11; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. 2000, § 10 a AKB Rdnr. 1 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Diesem Verständnis ist jedoch mit Einführung einer selbständigen Gefährdungshaftung für - auch mit dem Zugfahrzeug verbundene - Anhänger nach § 7 StVG, dem damit einhergehenden Wegfall des früheren § 3 Abs. 2 KfzPflVV zum 31. Dezember 2002 (vgl. BT-Drucks. 14/8770, S. 9, 18) und der oben zitierten Fassung des § 10a Abs. 2 AKB a.F. zum 30. September 2003 jede Grundlage entzogen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 29; Lang/Stahl/Suchomel, NZV 2003, 441, 443; Wilms, DAR 2008, 671, 672; a.A. OLG Hamburg, DAR 2008, 649, 650).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht