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   OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06   

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OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06 (https://dejure.org/2007,7137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2007 - 3 U 13/06 (https://dejure.org/2007,7137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2007 - 3 U 13/06 (https://dejure.org/2007,7137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Art. 11 GG; §§ 5, 1 RBerG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Versicherungsnehmer eines Verkehrshaftungsversicherers im versicherungsfreien Raum; Voraussetzungen für die rechtmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Erlaubnisfreiheit der Wahrnehmung fremder Angelegenheiten; ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vorraussetzung für Rechtsberatung durch Versicherungsmakler

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnisbedarf für sog. technischen Versicherungsmakler nach Art.1 § 1 RBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Aon 2 -, technischer VM, Begriff, Erlaubnisfreiheit, unerlaubte Rechtsberatung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
    Der Anwendung von Art. 1 § 1 RBerG stehe auch nicht die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegen (BVerfG GRUR 1998, 556; BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2002, 3531).

    Soweit den entschiedenen Sachverhalten die Abtretung einer Forderung des Geschädigten an eine Werkstatt, einen Mietwagenunternehmer oder einen Kfz.-Sachverständigen zugrunde lag, ging es bei der Geltendmachung der jeweiligen Forderung nicht etwa um eine erlaubnisfreie Inkassotätigkeit, sondern um eine eigene Angelegenheit des Abtretungsempfängers, bei der dieser seinen (nunmehr) eigenen Vermögensanspruch realisierte (vgl. z. B. BGH NJW 2005, 135).

    Übrigen wird, worauf die Klägerin zu Recht verweist, in jener BGH-Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass ein Mietwagenunternehmen für die geschäftsmäßige Übernahme der Schadensregulierung für unfallgeschädigte Kunden der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG bedürfe, und zwar auch dann, wenn er sich die Schadensersatzforderung erfüllungshalber abtreten lasse und die eingezogenen Beträge auf seine Forderungen an den Kunden verrechne (BGH NJW 2005, 135).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2005, 353 - Testamentsvollstreckung durch Banken m. w. Nw.).

    Dabei sind die öffentlichen Belange (Sicherung der Qualität der Dienstleistung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege), die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen des Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BGH GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken m.w.Nw.).

    Die entsprechende Erwartung richtet sich im Zweifel nach der Person und der Qualifikation des Geschäftsbesorgers, nach den verkehrstypischen Gepflogenheiten und nach den objektiven Maßstäben des jeweiligen Geschäfts (BGH GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken m.w.Nw.).

  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
    Der Anwendung von Art. 1 § 1 RBerG stehe auch nicht die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegen (BVerfG GRUR 1998, 556; BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2002, 3531).

    (c) Entsprechendes gilt im Hinblick auf die BGH-Entscheidung "Erbensucher" (BGH NJW 2002, 3531).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
    1 § 1 RBerG ist auch dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln; es handelt sich um eine Vorschrift zum Schutz der Rechtspflege (BGH GRUR 2005, 355 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater m. w. Nw.).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
    Die Klägerin ist als berufsständische Organisation der im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamburg zugelassenen Rechtsanwälte gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt, die Beklagte wegen eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 11 UWG, Art. 1 § 1 RBerG auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Klagebefugnis der Rechtsanwaltskammern: BGH GRUR 2002, 715 - Vertretung der Anwalts-GmbH m. w. Nw.).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2007 - 3 U 13/06
    Der Anwendung von Art. 1 § 1 RBerG stehe auch nicht die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegen (BVerfG GRUR 1998, 556; BGH NJW 2005, 135; BGH NJW 2002, 3531).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 187/13

    Wettbewerbswidrigkeit von Rechtsdienstleistungsleistungen eines

    Eine mit der vorliegenden vergleichbare Konstellation lag dagegen der Entscheidung des OLG Hamburg (OLGR 2008, 983) zugrunde, bei der ein Versicherungsmakler im Rahmen der von ihm vermittelten Verträge zusätzliche Verwaltungstätigkeiten für den Versicherer, wie beispielsweise die Schadensregulierung, übernommen hatte ("technischer Versicherungsmakler", a. a. O. S. 984).
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