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   OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01   

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https://dejure.org/2004,6557
OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01 (https://dejure.org/2004,6557)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2 Wx 132/01 (https://dejure.org/2004,6557)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2 Wx 132/01 (https://dejure.org/2004,6557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen übrige Wohnungseigentümer auf Zahlung von Schadensersatz wegen Mietausfall sowie wegen Instandhaltungskosten und Rechtsverfolgungskosten; Entstehung der Schäden am Sondereigentum auf Grund von Durchfeuchtungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums und ...

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 282; ; BGB § 254; ; FGG § 28 Abs. 1; ; WEG § 10; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch gegenüber Miteigentümern einer Wohneigentumsanlage wegen Mietausfalls aufgrund von Beeinträchtigungen des Sondereigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.09.1998 - 15 W 429/97

    Bildung einer Rücklage für die Instandhaltung und Instandsetzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
    Entsprechend der Rechtsprechung des OLG Hamm (FGPrax 1999, 11) sei davon auszugehen, dass die geschuldete Instandsetzung und Instandhaltung den Leistungserfolg gerade nicht beinhalte, so dass eine Voraussetzung zur Anwendung des § 278 BGB entfalle.
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
    Ein etwaiges Verschulden der Bauunternehmen, des Bauingenieurs S. bzw. der Verwaltung sei der Wohnungseigentümergemeinschaft entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofes (ZMR 1999, 647) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1992, 146) nicht gemäß § 278 BGB zuzurechnen, da diese Auffassung zu unbilligen Ergebnissen führe.
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 47/00

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Verschulden eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
    Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung unter Aufhebung der vom Landgericht Hamburg zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm und unter Bestätigung der genannten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. jetzt auch BayObLG ZWE 2001, 159) überzeugend ausgeführt, dass die auftraggebenden Wohnungseigentümer für die von einer ausführenden Firma schuldhaft verursachten Schäden an dem Sondereigentum des Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses schadensersatzpflichtig sind.
  • BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98

    Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
    Ein etwaiges Verschulden der Bauunternehmen, des Bauingenieurs S. bzw. der Verwaltung sei der Wohnungseigentümergemeinschaft entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofes (ZMR 1999, 647) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1992, 146) nicht gemäß § 278 BGB zuzurechnen, da diese Auffassung zu unbilligen Ergebnissen führe.
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